Bundessortenamt news release
Das Bundessortenamt
ist nach dem Saatgutverkehrsgesetz und dem Sortenschutzgesetz
für die Zulassung und die Schutzerteilung von Pflanzensorten in
Deutschland zuständig. Die Zulassung ist Voraussetzung für die
Anerkennung von Saat- und Pflanzgut. Nur anerkanntes Saatgut
darf nach dem Saatgutverkehrsgesetz in den Verkehr gebracht
werden.
Dies gilt auch für gentechnisch veränderte
Sorten. Bislang wurde noch keine gentechnisch veränderte Sorte
in Deutschland zugelassen. In anderen EU-Staaten wurden zwar
bereits gentechnisch veränderte Sorten zugelassen, Saatgut
dieser Sorten ist aber in Deutschland nicht vertriebsfähig, da
diese Sorten bislang nicht in den gemeinsamen Sortenkatalog der
EU aufgenommen wurden.
Für gentechnisch veränderte Sorten kann die
Prüfung im Bundessortenamt erst beginnen, wenn keine Gefahr für
Umwelt und Gesundheit von Menschen und Tieren zu erwarten ist,
also eine Genehmigung zum Inverkehrbringen nach Gentechnikgesetz
vorliegt. Mit Stand vom 01. März 2004 liegen dem Bundessortenamt
9 Zulassungsanträge für gentechnisch veränderte Maissorten vor:
8 Sorten mit Zünslerresistenz,
1 Sorte mit Herbizidresistenz.
Nach § 3 Abs. 2 Saatgutverkehrsgesetz kann
das Bundessortenamt auf Antrag in begrenztem Umfang den Vertrieb
von Saat- und Pflanzgut noch nicht zugelassener, aber im
Zulassungsverfahren stehender Sorten genehmigen. In einem
Wirtschaftsjahr werden ca. 250 solcher Anträge nach § 3 Abs. 2
Saatgutverkehrsgesetz genehmigt. Die Genehmigung gilt für ein
Wirtschaftsjahr.
Seit dem Wirtschaftsjahr 1996/97 werden
solche Genehmigungen auch für gentechnisch veränderte Maissorten
erteilt. Für die Frühjahrsaussaat 2004 hat das Bundessortenamt
gemäß § 3 Abs. 2 Saatgutverkehrsgesetz für 7 gentechnisch
veränderte Maissorten das Inverkehrbringen von 30,5 t Saatgut
genehmigt. Bei diesen Genehmigungen handelt es sich
ausschließlich um zünslerresistente Maissorten. Die
erforderlichen Genehmigungen nach dem Gentechnikgesetz liegen
vor. Für diese Sorten gelten auch hinsichtlich der Verwendung
des Ernteguts die Regelungen der Verordnung EG 258/97 über das
Inverkehrbringen von neuartigen Lebensmitteln und neuartigen
Lebensmittelzutaten.
German Federal Agency of Plant Varieties approves 30.5
metric tons of GM-maize seed
Source: Genetic Engineering
Newsletter
The Federal Agency of Plant
Varieties (Bundessortenamt) approved 30.5 metric tons (33.55
short tons; 67,241 pounds) of seeds from seven different GM
maize varieties for the spring sowings. These GM seeds are
insect resistant Bt maize. The Federal Agency of Plant Varieties
can, according to the Commercial Seeds Act
(Saatgutverkehrsgesetz), approve on a limited scale the
distribution of seed from varieties, which are not yet approved
but under admission procedure.
GM varieties have to have undergone a positive
risk assessment, thus an approval for the putting into
circulation according to the Gentech Act (Gentechnikgesetz).
Nine applications were issued to the Federal Agency of Plant
Varieties, namely eight varieties with insect resistance and one
variety with herbicide resistance.
Genetic
Engineering Newsletter 52 in PDF format:
http://www.oeko.de/gen/052_de.pdf