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Verfahren für gentechnisch veränderte Sorten im Bundessortenamt
German Federal Agency of Plant Varieties approves 30.5 metric tons of GM-maize seed
Hannover, Germany
March, 2004

Bundessortenamt news release

Das Bundessortenamt ist nach dem Saatgutverkehrsgesetz und dem Sortenschutzgesetz für die Zulassung und die Schutzerteilung von Pflanzensorten in Deutschland zuständig. Die Zulassung ist Voraussetzung für die Anerkennung von Saat- und Pflanzgut. Nur anerkanntes Saatgut darf nach dem Saatgutverkehrsgesetz in den Verkehr gebracht werden.

Dies gilt auch für gentechnisch veränderte Sorten. Bislang wurde noch keine gentechnisch veränderte Sorte in Deutschland zugelassen. In anderen EU-Staaten wurden zwar bereits gentechnisch veränderte Sorten zugelassen, Saatgut dieser Sorten ist aber in Deutschland nicht vertriebsfähig, da diese Sorten bislang nicht in den gemeinsamen Sortenkatalog der EU aufgenommen wurden. 

Für gentechnisch veränderte Sorten kann die Prüfung im Bundessortenamt erst beginnen, wenn keine Gefahr für Umwelt und Gesundheit von Menschen und Tieren zu erwarten ist, also eine Genehmigung zum Inverkehrbringen nach Gentechnikgesetz vorliegt. Mit Stand vom 01. März 2004 liegen dem Bundessortenamt 9 Zulassungsanträge für gentechnisch veränderte Maissorten vor:

 8 Sorten mit Zünslerresistenz, 
1 Sorte mit Herbizidresistenz. 

Nach § 3 Abs. 2 Saatgutverkehrsgesetz kann das Bundessortenamt auf Antrag in begrenztem Umfang den Vertrieb von Saat- und Pflanzgut noch nicht zugelassener, aber im Zulassungsverfahren stehender Sorten genehmigen. In einem Wirtschaftsjahr werden ca. 250 solcher Anträge nach § 3 Abs. 2 Saatgutverkehrsgesetz genehmigt. Die Genehmigung gilt für ein Wirtschaftsjahr. 

Seit dem Wirtschaftsjahr 1996/97 werden solche Genehmigungen auch für gentechnisch veränderte Maissorten erteilt. Für die Frühjahrsaussaat 2004 hat das Bundessortenamt gemäß § 3 Abs. 2 Saatgutverkehrsgesetz für 7 gentechnisch veränderte Maissorten das Inverkehrbringen von 30,5 t Saatgut genehmigt. Bei diesen Genehmigungen handelt es sich ausschließlich um zünslerresistente Maissorten. Die erforderlichen Genehmigungen nach dem Gentechnikgesetz liegen vor. Für diese Sorten gelten auch hinsichtlich der Verwendung des Ernteguts die Regelungen der Verordnung EG 258/97 über das Inverkehrbringen von neuartigen Lebensmitteln und neuartigen Lebensmittelzutaten.


German Federal Agency of Plant Varieties approves 30.5 metric tons of GM-maize seed

Source: Genetic Engineering Newsletter

The Federal Agency of Plant Varieties (Bundessortenamt) approved 30.5 metric tons (33.55 short tons; 67,241 pounds) of seeds from seven different GM maize varieties for the spring sowings. These GM seeds are insect resistant Bt maize. The Federal Agency of Plant Varieties can, according to the Commercial Seeds Act (Saatgutverkehrsgesetz), approve on a limited scale the distribution of seed from varieties, which are not yet approved but under admission procedure.

GM varieties have to have undergone a positive risk assessment, thus an approval for the putting into circulation according to the Gentech Act (Gentechnikgesetz). Nine applications were issued to the Federal Agency of Plant Varieties, namely eight varieties with insect resistance and one variety with herbicide resistance.

Genetic Engineering Newsletter 52 in PDF format: http://www.oeko.de/gen/052_de.pdf

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