Berlin, Germany
February 17, 2006
Der Bundestag hat gestern Abend
mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen das Dritte
Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen.
„Wir haben damit ein deutliches Signal gesetzt, dass wir
zusammenstehen können, wenn es darum geht, finanziellen Schaden
für unser Land abzuwenden“, sagte
Dr. Peter Paziorek, Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach der
Abstimmung. Die Europäische Kommission hatte gedroht, beim
Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland ein Zwangsgeld zu
beantragen, wenn die Freisetzungsrichtlinie, die das
Gentechnikrecht auf EU-Ebene regelt, nicht schleunigst in
nationales Recht umgesetzt wird. Paziorek äußerte die Hoffnung,
dass auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes betrifft
überwiegend Form- und Verfahrensvorschriften: Geregelt werden
der Inhalt der Antragsunterlagen (z.B. in Bezug auf die
Umweltverträglichkeitsprüfung, die Vorlage eines
Beobachtungsplans, die Zusammenfassung der Akte, die
Nachforderung von Unterlagen und die Bezugnahme auf Unterlagen
Dritter), die Bearbeitungsfristen bis zur Entscheidung bzw. bis
zur Erstellung eines Bewertungsberichts, die
Öffentlichkeitsbeteiligung und die Unterrichtung der
Öffentlichkeit über Überwachungsmaßnahmen.
Paziorek kündigte außerdem an, dass weitere Schritte der
Gesetzgebung folgen werden, um den rechtlichen Rahmen zu
ergänzen und Anliegen des Bundesrates aufzugreifen. Der
Gesetzgebungsprozess werde durch Gesprächsrunden flankiert, zu
denen Bundesminister Horst Seehofer alle betroffenen Kreise in
Gesellschaft und Wirtschaft versammeln werde. Diese Gespräche
sollen ein Forum für einen Meinungsaustausch bieten und damit
einen Beitrag für gesetzgeberische Lösungen leisten, die sowohl
den Sorgen und Ängsten vieler Menschen als auch dem Bedürfnis
nach Nutzung innovativer Potenziale Rechnung tragen. |