Bonn, Germany
August 1, 2007
Vertreter des
Bundesverbandes Deutscher
Pflanzenzüchter e.V. (BDP) haben in der gestrigen
Verbändeanhörung eindringlich an die Verantwortlichen im
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) appelliert, sich mit wesentlichen
Punkten der vorgesehenen Novellierung nochmals
auseinanderzusetzen. Nach BDP-Auffassung bedürften vor allem die
Ausgestaltung des Standortregisters, der Abstands- sowie der
Haftungsregelungen einer gründlichen Überarbeitung.
Die vorgesehenen Regelungen werden nach Auffassung des BDP dem
mehrfach angekündigten fairen Interessensausgleich
unterschiedlicher Anbauformen nicht gerecht und wirken sich in
ihrer Gesamtheit abschreckend auf den Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen aus. Der BDP fordert daher eine
Nachbesserung nach Maßgabe des Eckpunktepapiers.
Seine Kritik an der vorgesehenen Novellierung machte der BDP an
mehreren Punkten fest:
- Angesichts der ständig
steigenden Zahl an Feldzerstörungen dürfen die Angaben im
öffentlichen Teil des Standortregisters nicht
flurstücksgenau erfolgen, sondern müssen auf Postleitzahl
und Gemarkung beschränkt werden.
- Vom BMELV beauftragte
Rechtsexperten haben den gesetzlichen Schwellenwert als
einzig relevanten Haftungsfall bestätigt. Dennoch kommt dies
im Gesetz bzw. seiner Begründung nicht zum Ausdruck. Der
Gesetzgeber lässt damit bewusst Auslegungsspielräume für die
mehr 400 Amtsgerichte in Deutschland, die über diese Fälle
entscheiden. Ein verantwortungsbewusster Gesetzgeber muss
hier für eine klare Regelung sorgen.
- Die wissenschaftlich nicht
begründeten Abstände zu konventionellen und ökologischen
Maisfeldern (150 Meter bzw. 300 Meter) kommen in klein
strukturierten Regionen einem De-facto-Verbot für den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen gleich.
Der BDP ist überzeugt, dass die
Novellierung des Gentechnikgesetzes darüber entscheiden wird, ob
sich Deutschland von einer Zukunftstechnologie abkoppelt oder
international wettbewerbsfähig bleibt. |
|