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Gentechnikgesetz durchläuft Kabinett - Deutscher Bauernverband sieht keine ausreichenden Fortschritte für Forschungsstandort Deutschland

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Berlin, Germany
August 8, 2007

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht durch die Entwürfe zur Novellierung des Gentechnikrechts, die heute das Bundeskabinett durchlaufen, keine ausreichenden Fortschritte insbesondere für den Forschungsstandort Deutschland. Zwar werde die Gentechnik von weiten Teilen der Verbraucher abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte jedoch die Option der Grünen Gentechnik aufrechterhalten. Auch brächte das überarbeitete Gesetz die Landwirte in eine schwierige Situation, weil die Koexistenzfrage aller Anbauformen nicht konsequent gelöst werde. Inhaltlich ergeben sich aus dem vorgelegten Entwurf zum Gentechnikgesetz für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen keine gravierenden Änderungen. Weder die Frage der gesamtschuldnerischen verschuldensunabhängigen Haftung, noch das Standortregister wurden geändert, erklärte der DBV.

Kritisch beurteilt der DBV, dass die angekündigte Präzisierung der verschuldensunabhängigen Haftungsregelung im Gentechnikgesetz unterbleiben soll. Damit wird weder den Landwirten noch der Versicherungswirtschaft eine ausreichende Grundlage für die Kalkulierbarkeit möglicher Haftungsrisiken gewährt. Wer die gute fachliche Praxis einhalte, dürfe nicht mit Haftungsrisiken belastet werden. Ebenso müssten Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauten, bei möglichen Schäden unbürokratisch und ohne Ausfallrisiko entschädigt werden. Nach Ansicht des DBV kann das Haftungsproblem nur umfassend durch einen Haftungsfonds gelöste werden, der von den Saat- und Pflanzgut liefernden Unternehmen wie auch von Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, gespeist werden müsse.

Durch die Festlegung kulturspezifischer Anbauregeln müsse eine Beeinträchtigung benachbarter Landwirte ausgeschlossen werden. Dabei sollten die Anbauabstände gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen unter deutschen Anbaubedingungen definiert werden. Aus Sicht des DBV ist es unerlässlich, für alle Bewirtschaftungsformen – konventionell wie ökologisch - zu einheitlichen Abständen zu gelangen.

 

 

 

 

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