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Kabinett billigt Novelle des Gentechnikrechts

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Berlin, Germany
August 8, 2007

Seehofer: Dies ist ein JA zu mehr Klarheit und Sicherheit

„Ich bin sehr zufrieden.“ kommentierte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, heute in Berlin im Anschluss an die Kabinettsitzung die Zustimmung zu der vorgelegten Novelle des Gentechnikrechts. „Die einvernehmliche Zustimmung des gesamten Kabinetts ist ein JA zu mehr Klarheit und Sicherheit bei der Gentechnik in Deutschland.“

Seehofer betonte, dass die Bundesregierung damit dem Ziel des Koalitionsvertrages nachkomme, den Rahmen für die weitere Entwicklung und Nutzung der Gentechnik zu gestalten. Der vorgelegte Entwurf biete der konventionell und ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaft ein sehr hohes Schutzniveau. Er berücksichtige die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und verbessere gleichzeitig die Forschungsbedingungen.

„Wir gaben es bei der Gentechnik mit einer relativ jungen Technologie zu tun. Deshalb müssen wir mit aller gebotenen Sensibilität damit umgehen. Der jetzt vorgelegte Novellierungsentwurf nimmt den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und Wahlfreiheit ernst.“ so der Minister.

Ausführliche Informationen zur Novelle des Gentechnikrechts finden sich unter www.bmelv.de
 

Das Gentechnikrecht wird novelliert

Forschung fördern, Nutzung verantwortlich gestalten, hohes Schutzniveau gewährleisten

Mit den jetzt erarbeiteten Gesetz- und Verordnungsentwürfen werden maßgebliche Fragen zur Gentechnik, wie Haftung, Transparenz, Forschung und Koexistenz geklärt. Im Zuge der Erarbeitung der Entwürfe fanden auf breiter Ebene intensive Diskussionen statt, die zu einem ausgewogenen und umfassenden Gesetzespaket führten, das der großen Sensibilität, mit der die Gentechnik in der Bevölkerung wahrgenommen wird, Rechnung trägt.

Am 28. Februar 2007 hat das Kabinett die Eckpunkte zum künftigen Gentechnikrecht verabschiedet. Sie entsprechen dem Ziel des Koalitionsvertrags, unter der Maßgabe des Schutzes von Mensch und Umwelt, der Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher und der Gewährleistung der Koexistenz unterschiedlicher Bewirtschaftungsformen den Rahmen für die weitere Entwicklung und Nutzung der Gentechnik zu gestalten, und bilden die Grundlage für die Ausarbeitung der nun vorliegenden Gesetz- und Verordnungsentwürfe zur Novellierung des Gentechnikrechts.

Die Vorschläge zur Novellierung erfolgen in dem Bewusstsein, dass die Gentechnik in der öffentlichen Debatte höchst unterschiedlich bewertet wird und von daher ein differenzierter und von großer Sensibilität geprägter Umgang notwendig ist.

Es wird ein umfassendes Paket vorgelegt, dessen wesentliche Inhalte wie folgt aussehen:

1. Hohes Schutzniveau bei der Haftung sichergestellt

Die Bundesregierung folgt der Empfehlung von Rechtsexperten aus Wissenschaft und Gerichtspraxis, die in einem Fachgespräch zu Haftungsfragen im Gentechnikrecht am 10. Mai unter der Leitung von Bundesminister Seehofer zu einer Beibehaltung der bestehenden Regelung geraten hatten. Die Experten hatten festgestellt, dass die Streichung des Wortes "insbesondere" im Haftungstatbestand zu einer Haftungsverkürzung, und eine Änderung des Wortlauts zur gesamtschuldnerischen Haftung zu Rechtsunsicherheit führen könnte.

2. Transparenz bleibt gewährleistet, Kennzeichnung verbessert

Im öffentlichen Standortregister wird auch in Zukunft das genaue Grundstück des Anbaus bzw. der Freisetzung angegeben. Dies wird von der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gestützt, der auf die Bürokratiekosten hingewiesen hatte, die entstehen würden, wenn die Interessenten bei der Register führenden Behörde Auskunftsanträge stellen müssten.

Es ist beabsichtigt, die Nutzung der Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" an die Änderung der EG-Ökoverordnung anzugleichen. Dazu wird eine Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung vorbereitet.

3. Forschungsbedingungen verbessert

Für gentechnische Arbeiten im geschlossenen System werden auf den beiden untersten Sicherheitsstufen Verfahrenserleichterungen geschaffen. Der Umfang der vorzulegenden Unterlagen soll gestrafft werden. Der Beginn der gentechnischen Arbeit soll unmittelbar nach der Anzeige bei der Überwachungsbehörde möglich sein. Außerdem können im Verordnungswege für als sicher eingestufte gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Ausnahmen von den Regelungen über gentechnische Arbeiten im geschlossenen System geschaffen werden.
Des weiteren sieht der Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vor, dass eine Entsorgung von nicht zum Inverkehrbringen zugelassene GVO auch im Wege der thermischen Verwertung oder der industriellen Verarbeitung erfolgen kann. Voraussetzung hierfür wird sein, dass eine Gefährdung für Umwelt und Gesundheit ausgeschlossen ist, die GVO nicht in die Lebensmittelkette gelangen können und die GVO anschließend zerstört sind.

Im Verordnungsentwurf zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften wird bestimmt, dass das vereinfachte Verfahren für Freisetzungen weiterhin angewendet werden darf. Hierbei werden im Standardgenehmigungsverfahren ein komplettes Arbeitsprogramm von Freisetzungen sowie die erste Freisetzung genehmigt. Innerhalb des Genehmigungsrahmens können weitere Freisetzungen am selben oder an anderen Standorten nachgemeldet werden.

4. Überwachung von GV-Lebens- und Futtermitteln verbessert

Eine Verbreiterung der Rechtsgrundlage soll die Überwachung von GV-Lebensmitteln und Futtermitteln erleichtern und damit verbessern. Dies betrifft die Rechtsgrundlage für die Durchführung der behördlichen Überwachung, die Duldungs- und Mitwirkungspflichten der Unternehmen, die behördlichen Anordnungen und Maßnahmen sowie die behördliche Information der Öffentlichkeit.

5. Koexistenz gewährleistet

Mit einer Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch verändertet Pflanzen werden in Deutschland erstmals konkrete Vorgaben gemacht, welche Koexistenz-Maßnahmen der Erzeuger von GV-Pflanzen zum Schutze seiner konventionell oder ökologisch wirtschaftenden Nachbarn zu ergreifen hat. So muss der Erzeuger seine Nachbarn über den Anbau informieren, seinen Anbau an die benachbarten Nutzungen anpassen, sich bei der Naturschutzbehörde nach Umweltgegebenheiten erkundigen (wenn diese in der Inverkehrbringensgenehmigung angesprochen sind), Sorgfaltsmaßnahmen im Hinblick auf Feldbestand, Ernte, Beförderung, Lagerung, eingesetzte Gegenstände und Durchwuchs ergreifen sowie Aufzeichnungen führen.

Für GV-Mais wird ein Mindestabstand gegenüber konventionellen Maiskulturen von 150 Metern und gegenüber ökologischen Maiskulturen von 300 Metern festgesetzt. Bereits bei einem Abstand von 150 Metern ist nach Ansicht der Bundesregierung davon auszugehen, dass in aller Regel keine wesentliche Beeinträchtigung der benachbarten Maiskulturen eintritt. Der darüber hinausgehende Wert von 300 Metern trägt der besonderen Sensibilität des Marktes für ökologische Produkte Rechnung, da Einträge von gentechnisch veränderten Organismen bei ökologischen Produkten einen höheren Schaden verursachen können als bei konventionellen Produkten.
 

Germany re-examines GM regulations

Source: CORDIS via Checkbiotech.org

The cabinet ministers within the German Government have adopted amendments to national regulations on gene technology. The amendments include an increase in the obligatory distance between fields containing genetically modified (GM) crops, and those with non-GM crops. The amendments will be considered by the government and parliament after the summer break.

Farmers wishing to grow GM maize must, if the amendments come into force, ensure that there is a distance of at least 300 metres between their fields and those of neighbouring fields containing organic crops. The gap between fields of GM crops and fields containing ordinary crops should be at least 150 metres.

Critics have called for this distance to be increased further, with the German Coalition for the Environment and Conservation (BUND) claiming that the regulation would turn Germany's fields into an open air laboratory for GM experiments.

Agriculture Minister Horst Seehofer defended the regulation, saying that it offers a high level of protection. He added that the law respects the interests of the consumer, and also improves conditions for research.

Education and Research Minister Annette Schavan has spoke out in favour of gene technology, saying that it offers solutions to important challenges of the future.

'We want to use and research the potential of gene technology,' said the minister on 8 August. The technology could be used to develop plants that can be used to produce energy, and for the production of renewable primary resources, or plants that prevent drought or salinisation, she said.

In the past year genetically modified plants have been grown on 947 hectares of German land. To date, only one GM crop is grown in the country: the MON810 variety of maize.

 

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