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Keine Irreführung durch Aufweichung der Gentechnik-Kennzeichnungsvorschriften

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Berlin, Germany
August 10, 2007

DBV: EU-einheitliche Regelung notwendig


Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) und die SPD-Bundestagsfraktion wollen durch eine Änderung der „Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung“ die nationalen Anforderungen für eine Kennzeichnung von Lebensmittel „ohne Gentechnik“ im Vergleich zur bestehenden Regelung aufweichen. Das Ziel bestehe darin, eine Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ bei tierischen Produkten bereits dann zuzulassen, wenn keine kennzeichnungspflichtigen GVO-Futtermittel für die Tierfütterung verwendet werden. Hingegen soll die bewusste Verwendung von gentechnisch produzierten Verarbei­tungshilfsstoffen, Enzymen oder Futtermittelzusatzstoffen künftig einer Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ nicht mehr entgegenstehen.
 
Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt diese Bestrebungen zur Aufweichung der nationalen Kennzeichnungsvorschriften entschieden ab. Damit werde der Wettbewerb in der Land- und Ernährungswirtschaft verfälscht und der Verbraucher über die tatsächliche Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen im Produktionsprozess in die Irre geführt.
 
Es muss klar sein, dass bei der prozessbezogenen Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ im Produktionsverfahren keine bewusste Berührung mit der Gentechnik bzw. gentechnische Verfahren erfolgt. Dies sei jedoch mit der angekündigten Aufweichung der nationalen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel „ohne Gentechnik“ nicht mehr garantiert, da diese Kennzeichnung auch dann erfolgen könnte, wenn gezielt gentechnisch veränderte Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme oder Futtermittelzusatzstoffe eingesetzt wurden. Nach früheren Umfragen hatte die Mehrheit der befragten Konsumenten angegeben, dass man unter der Eigenschaft als „gentechnikfrei“ ein solches Lebensmittel verstehe, das auf allen Ebenen seines Produktionsprozesses frei von Gentechnik geblieben sein müsse.
 
Der DBV weist zudem darauf hin, dass mit der angestrebten Aufweichung der Kennzeich­nungsvorschriften „ohne Gentechnik“ dem Verbraucher suggeriert werde, dass die tierischen Lebensmittel, die unter Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln hergestellt werden, gentechnikbehaftet seien. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wie die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit jüngst in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der EU-Kommission erneut erklärte, sind in Fleisch, Milch und Eiern keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten. Auch bei Einsatz von GVO-Futtermitteln sind tierische Produkte nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen gentechnikfrei. Bei einer produktbezogenen Kennzeichnung können sie auch so bezeichnet werden.
 
Der DBV bekräftigt deshalb seine ablehnende Position zu nationalen Alleingängen, mit denen Verunsicherungen bei Landwirten und Verbrauchern sowie ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen verbunden wären. Zumindest für den europäischen Binnenmarkt bedarf es vielmehr einer EU-einheitlichen Gentechnik-Kennzeichnung für den gesamten Herstellungsprozess von Lebensmitteln. 

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