Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) und die SPD-Bundestagsfraktion wollen durch eine Änderung der „Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung“ die nationalen Anforderungen für eine Kennzeichnung von Lebensmittel „ohne Gentechnik“ im Vergleich zur bestehenden Regelung aufweichen. Das Ziel bestehe darin, eine Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ bei tierischen Produkten bereits dann zuzulassen, wenn keine kennzeichnungspflichtigen GVO-Futtermittel für die Tierfütterung verwendet werden. Hingegen soll die bewusste Verwendung von gentechnisch produzierten Verarbeitungshilfsstoffen, Enzymen oder Futtermittelzusatzstoffen künftig einer Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ nicht mehr entgegenstehen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV)
lehnt diese Bestrebungen zur Aufweichung
der nationalen
Kennzeichnungsvorschriften entschieden
ab. Damit werde der Wettbewerb in der
Land- und Ernährungswirtschaft
verfälscht und der Verbraucher über die
tatsächliche Verwendung von gentechnisch
veränderten Organismen im
Produktionsprozess in die Irre geführt.
Es muss
klar sein, dass bei der prozessbezogenen
Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ im
Produktionsverfahren keine bewusste
Berührung mit der Gentechnik bzw.
gentechnische Verfahren erfolgt. Dies
sei jedoch mit der angekündigten
Aufweichung der nationalen
Kennzeichnungsvorschriften für
Lebensmittel „ohne Gentechnik“ nicht
mehr garantiert, da diese Kennzeichnung
auch dann erfolgen könnte, wenn gezielt
gentechnisch veränderte
Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme oder
Futtermittelzusatzstoffe eingesetzt
wurden. Nach früheren Umfragen hatte die
Mehrheit der befragten Konsumenten
angegeben, dass man unter der
Eigenschaft als „gentechnikfrei“ ein
solches Lebensmittel verstehe, das auf
allen Ebenen seines Produktionsprozesses
frei von Gentechnik geblieben sein
müsse.
Der DBV
weist zudem darauf hin, dass mit der
angestrebten Aufweichung der
Kennzeichnungsvorschriften „ohne
Gentechnik“ dem Verbraucher suggeriert
werde, dass die tierischen Lebensmittel,
die unter Verwendung von gentechnisch
veränderten Futtermitteln hergestellt
werden, gentechnikbehaftet seien. Dies
ist jedoch nicht der Fall. Wie die
europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit jüngst in einer
Stellungnahme auf eine Anfrage der
EU-Kommission erneut erklärte, sind in
Fleisch, Milch und Eiern keine
gentechnisch veränderten Bestandteile
enthalten. Auch bei Einsatz von
GVO-Futtermitteln sind tierische
Produkte nach den wissenschaftlichen
Erkenntnissen gentechnikfrei. Bei einer
produktbezogenen Kennzeichnung können
sie auch so bezeichnet werden.
Der DBV
bekräftigt deshalb seine ablehnende
Position zu nationalen Alleingängen, mit
denen Verunsicherungen bei Landwirten
und Verbrauchern sowie ungerechtfertigte
Wettbewerbsverzerrungen verbunden wären.
Zumindest für den europäischen
Binnenmarkt bedarf es vielmehr einer
EU-einheitlichen
Gentechnik-Kennzeichnung für den
gesamten Herstellungsprozess von
Lebensmitteln.
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