December 6, 2007 Quelle:
bioSicherheit.de (GMO Safety)
http://www.biosicherheit.de/de/aktuell/602.doku.html
Anbauerlaubnis für MON810-Mais
ausgesetzt
Bis Februar 2008 soll in Frankreich ein neues Gentechnikgesetz
verabschiedet sein. Die französische Regierung hat am 30.
November ihren Entwurf an den Staatsrat übermittelt. Bis Januar
soll zudem ein neues Expertengremium einen Bericht über den
Anbau des gentechnisch veränderten Mais MON810 zu verfassen.
Sollte der Bericht positiv ausfallen und das
Gesetzgebungsverfahren planmäßig verlaufen, könnte der Anbau von
gv-Mais in Frankreich trotz des im Oktober von Präsident Sarkozy
verkündeten vorläufigen Anbaumoratoriums auch 2008 weitergehen.
Der französische Bauernverband FNSEA hat den Landwirten indes
empfohlen, bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes kein
MON810-Saatgut zu kaufen.
Die Nutzung der Gentechnik in Frankreich soll sich stärker an
der Grundsätzen Vorsorge und Transparenz orientieren.
Saatguthersteller und Landwirte, die gentechnisch veränderte
Pflanzen nutzen, sollen die Verantwortung für mögliche Folgen
übernehmen. So zitieren französische Zeitungen Anfang Dezember
Landwirtschaftsminister Michel Barnier.
Neubewertung von MON810-Mais
Als erste Maßnahme im Sinne des aufgewerteten Vorsorgeprinzips
wird der Premierminister noch in diesem Jahr ein neues
Expertengremium einberufen, die Haute Autorité. Dieses Gremium
wird die Regierung bei Fragen der Risikobewertung gentechnisch
veränderter Organismen beraten. Es wird sich aus zwei Komitees
zusammensetzen, einem wissenschaftlichen Komitee und einem für
ökonomische, ethische und soziale Fragen. Bereits der erste
Auftrag des Gremiums birgt einige Brisanz: Bis Januar soll es
den Anbau des insektenresistenten gv-Mais MON810 bewerten. Das
Ergebnis des Bewertungsberichtes wird mit darüber entscheiden,
ob das von Staatspräsident Nicolas Sarkozy im Oktober verhängte
Anbaumoratorium für Bt-Mais bis zur nächsten Anbausaison wieder
aufgehoben wird.
Anbau von Bt-Mais: Neues Gentechnik-Gesetz mit strengeren
Koexistenz-Regeln
Auch das neue Gentechnikgesetz hatte Sarkozy als Voraussetzung
für ein Ende des Moratoriums genannt. Bis zum 9. Februar, so der
aktuelle Zeitplan, soll die Nationalversammlung den Gesetzestext
verabschiedet haben. Das Gesetz wird unter anderem neu gefasste
Rahmenregeln zum Anbau von gv-Pflanzen und zur Koexistenz mit
konventionellen Ackerkulturen enthalten. Der
Landwirtschaftsminister wird zudem den gesetzlichen Auftrag
erhalten, konkrete Koexistenzmaßnahmen wie Anbauvorschriften und
Abstandsregeln zu erlassen. Nach der bisher geltenden Verordnung
vom März 2007 müssen Landwirte beim Anbau von gv-Mais mindestens
50 Meter Abstand zu konventionellen oder ökologisch
bewirtschafteten Maisfeldern einhalten.
Das ebenfalls im März 2007 eingerichtete Standortregister wird
voraussichtlich mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes mehr
öffentlich zugängliche Detailinformationen enthalten. So sollen
Anbauflächen mit gv-Pflanzen künftig parzellengenau abrufbar
sein. Bisher konnten interessierte Bürger über die Internetseite
nur Informationen zu Anzahl und Flächengröße der GVO-Felder in
einzelnen Kantonen erhalten. Die genaue Lage der Felder war
nicht erkennbar.
Der aktuelle Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen zur Haftung
für wirtschaftliche Einbußen aufgrund von GVO-Einträgen in
konventionellen Ernten. Für den Ausgleich solcher Schäden sollen
die Saatguthersteller und die Nutzer von gv-Pflanzen
verantwortlich sein. Zu diesem Zweck werden Landwirte, die
gv-Pflanzen anbauen, künftig eine Versicherung abschließen
müssen.
Landwirtschaftsverbände versöhnlich
Das neue Gentechnikgesetz ist das erste Regelwerk, das direkt
auf die Ergebnisse des französischen Umweltgipfels Grenelle de
l’environnement zurückgeht. Seit dem Frühjahr hatten in
Frankreich verschiedenste gesellschaftliche Gruppen über die
zukünftige Umweltpolitik des Landes diskutiert, zunächst in
internen Arbeitsgruppentreffen, während des Oktobers dann auch
in einer Reihe öffentlicher Konsultationen. Beim Thema Grüne
Gentechnik hatten die Teilnehmer besonders hitzig diskutiert.
Als bekannt wurde, dass die Regierung ein Anbauverbot für
gv-Mais ins Auge fasst, hatten die Vertreter der Landwirtschaft
und Saatgutwirtschaft zwischenzeitlich mit einem Boykott der
Gespräche gedroht. Nachdem sich jedoch die Möglichkeit
abzeichnete, das vorläufige Anbaumoratorium bis zur Maisaussaat
2008 zu beenden, akzeptierten sie dieses Ergebnis des
Umweltgipfels. Der Bauernverband FNSEA reagierte nun auch
positiv auf die Vorlage des neuen Gentechnikgesetzes. Bis zu
seiner Verabschiedung empfiehlt der Verband den Landwirten, auf
den Kauf von Bt-Mais-Saatgut zu verzichten. |
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