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Frankreich: Neues Gentechnikgesetz rechtzeitig zum Anbau 2008?

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December 6, 2007

Quelle: bioSicherheit.de (GMO Safety)
http://www.biosicherheit.de/de/aktuell/602.doku.html

Anbauerlaubnis für MON810-Mais ausgesetzt

Bis Februar 2008 soll in Frankreich ein neues Gentechnikgesetz verabschiedet sein. Die französische Regierung hat am 30. November ihren Entwurf an den Staatsrat übermittelt. Bis Januar soll zudem ein neues Expertengremium einen Bericht über den Anbau des gentechnisch veränderten Mais MON810 zu verfassen. Sollte der Bericht positiv ausfallen und das Gesetzgebungsverfahren planmäßig verlaufen, könnte der Anbau von gv-Mais in Frankreich trotz des im Oktober von Präsident Sarkozy verkündeten vorläufigen Anbaumoratoriums auch 2008 weitergehen. Der französische Bauernverband FNSEA hat den Landwirten indes empfohlen, bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes kein MON810-Saatgut zu kaufen.

Die Nutzung der Gentechnik in Frankreich soll sich stärker an der Grundsätzen Vorsorge und Transparenz orientieren. Saatguthersteller und Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen nutzen, sollen die Verantwortung für mögliche Folgen übernehmen. So zitieren französische Zeitungen Anfang Dezember Landwirtschaftsminister Michel Barnier.

Neubewertung von MON810-Mais

Als erste Maßnahme im Sinne des aufgewerteten Vorsorgeprinzips wird der Premierminister noch in diesem Jahr ein neues Expertengremium einberufen, die Haute Autorité. Dieses Gremium wird die Regierung bei Fragen der Risikobewertung gentechnisch veränderter Organismen beraten. Es wird sich aus zwei Komitees zusammensetzen, einem wissenschaftlichen Komitee und einem für ökonomische, ethische und soziale Fragen. Bereits der erste Auftrag des Gremiums birgt einige Brisanz: Bis Januar soll es den Anbau des insektenresistenten gv-Mais MON810 bewerten. Das Ergebnis des Bewertungsberichtes wird mit darüber entscheiden, ob das von Staatspräsident Nicolas Sarkozy im Oktober verhängte Anbaumoratorium für Bt-Mais bis zur nächsten Anbausaison wieder aufgehoben wird.

Anbau von Bt-Mais: Neues Gentechnik-Gesetz mit strengeren Koexistenz-Regeln

Auch das neue Gentechnikgesetz hatte Sarkozy als Voraussetzung für ein Ende des Moratoriums genannt. Bis zum 9. Februar, so der aktuelle Zeitplan, soll die Nationalversammlung den Gesetzestext verabschiedet haben. Das Gesetz wird unter anderem neu gefasste Rahmenregeln zum Anbau von gv-Pflanzen und zur Koexistenz mit konventionellen Ackerkulturen enthalten. Der Landwirtschaftsminister wird zudem den gesetzlichen Auftrag erhalten, konkrete Koexistenzmaßnahmen wie Anbauvorschriften und Abstandsregeln zu erlassen. Nach der bisher geltenden Verordnung vom März 2007 müssen Landwirte beim Anbau von gv-Mais mindestens 50 Meter Abstand zu konventionellen oder ökologisch bewirtschafteten Maisfeldern einhalten.

Das ebenfalls im März 2007 eingerichtete Standortregister wird voraussichtlich mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes mehr öffentlich zugängliche Detailinformationen enthalten. So sollen Anbauflächen mit gv-Pflanzen künftig parzellengenau abrufbar sein. Bisher konnten interessierte Bürger über die Internetseite nur Informationen zu Anzahl und Flächengröße der GVO-Felder in einzelnen Kantonen erhalten. Die genaue Lage der Felder war nicht erkennbar.

Der aktuelle Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen zur Haftung für wirtschaftliche Einbußen aufgrund von GVO-Einträgen in konventionellen Ernten. Für den Ausgleich solcher Schäden sollen die Saatguthersteller und die Nutzer von gv-Pflanzen verantwortlich sein. Zu diesem Zweck werden Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, künftig eine Versicherung abschließen müssen.

Landwirtschaftsverbände versöhnlich

Das neue Gentechnikgesetz ist das erste Regelwerk, das direkt auf die Ergebnisse des französischen Umweltgipfels Grenelle de l’environnement zurückgeht. Seit dem Frühjahr hatten in Frankreich verschiedenste gesellschaftliche Gruppen über die zukünftige Umweltpolitik des Landes diskutiert, zunächst in internen Arbeitsgruppentreffen, während des Oktobers dann auch in einer Reihe öffentlicher Konsultationen. Beim Thema Grüne Gentechnik hatten die Teilnehmer besonders hitzig diskutiert.

Als bekannt wurde, dass die Regierung ein Anbauverbot für gv-Mais ins Auge fasst, hatten die Vertreter der Landwirtschaft und Saatgutwirtschaft zwischenzeitlich mit einem Boykott der Gespräche gedroht. Nachdem sich jedoch die Möglichkeit abzeichnete, das vorläufige Anbaumoratorium bis zur Maisaussaat 2008 zu beenden, akzeptierten sie dieses Ergebnis des Umweltgipfels. Der Bauernverband FNSEA reagierte nun auch positiv auf die Vorlage des neuen Gentechnikgesetzes. Bis zu seiner Verabschiedung empfiehlt der Verband den Landwirten, auf den Kauf von Bt-Mais-Saatgut zu verzichten.

 

 

 

 

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