Berlin, Germany
July 24, 2007
„Auch nach dem neuen Entwurf zum
Gentechnik-Gesetz bleiben wir aufgrund der unveränderten
Haftungsregelungen dabei, vom Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen abzuraten“. Dies erklärte der
Deutsche Bauernverband
(DBV), nachdem Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer am
24. Juli 2007 auf einer Pressekonferenz in Berlin über die
wichtigsten Inhalte des geplanten Gesetzes informiert hatte. Der
DBV erneuerte seine Position, dass für ihn bei der Anwendung der
Grünen Gentechnik die Koexistenz aller Anbauformen absolute
Priorität besitzt. Mit der Vorlage eines Verordnungsentwurfes
zur guten fachlichen Praxis beim Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen kommt der Gesetzgeber endlich einer lange
vorgetragenen Forderung des Deutschen Bauernverbandes nach.
Durch die Festlegung kulturspezifischer Anbauregeln müsse eine
Beeinträchtigung benachbarter Landwirte ausgeschlossen werden,
dabei sollten die Anbauabstände gemäß wissenschaftlichen
Erkenntnissen auch aus der deutschen Sicherheitsforschung
definiert und kontinuierlich überprüft werden. Aus Sicht des
Deutschen Bauernverbandes ist es erforderlich, für alle
Bewirtschaftungsformen zu einheitlichen Abständen zu gelangen.
Kritisch beurteilt der DBV, dass die angekündigte Präzisierung
der verschuldensunabhängigen Haftungsregelung im
Gentechnikgesetz unterbleiben soll. Damit wird weder den
Landwirten noch der Versicherungswirtschaft eine ausreichende
Grundlage für die Kalkulierbarkeit möglicher Haftungsrisiken
gewährt. Wer die gute fachliche Praxis einhalte, dürfe nicht mit
Haftungsrisiken belastet werden. Ebenso müssten Landwirte, die
keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauten, bei möglichen
Schäden unbürokratisch und ohne Ausfallrisiko entschädigt
werden. Nach Ansicht des DBV können diese Ziele für verbleibende
Restrisiken jenseits der verschuldensabhängigen Haftung
weiterhin nur umfassend durch einen Haftungsfonds erreicht
werden, der von den Saat- und Pflanzgut liefernden Unternehmen
wie auch von Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen
anbauen, gespeist werden müsse. Alternative freiwillige Angebote
der Saat- und Pflanzgutwirtschaft seien nur dann akzeptabel,
wenn sie ebenfalls einen belastbaren Anspruch für den
geschädigten Landwirt sicherstellen. |
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