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Deutscher Bauernverband rät weiterhin vom GVO-Anbau ab - Gentechnik-Novelle trägt nicht zur Lösung der Haftungsfrage bei

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Berlin, Germany
July 24, 2007

„Auch nach dem neuen Entwurf zum Gentechnik-Gesetz bleiben wir aufgrund der unveränderten Haftungsregelungen dabei, vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abzuraten“. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV), nachdem Bundeslandwirt­schaftsminister Horst Seehofer am 24. Juli 2007 auf einer Pressekonferenz in Berlin über die wichtigsten Inhalte des geplanten Gesetzes informiert hatte. Der DBV erneuerte seine Position, dass für ihn bei der Anwendung der Grünen Gentechnik die Koexistenz aller Anbauformen absolute Priorität besitzt. Mit der Vorlage eines Verordnungsentwurfes zur guten fachlichen Praxis beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen kommt der Gesetz­geber endlich einer lange vorgetragenen Forderung des Deutschen Bauernverbandes nach. Durch die Festlegung kulturspezifischer Anbauregeln müsse eine Beeinträchtigung benach­barter Landwirte ausgeschlossen werden, dabei sollten die Anbauabstände gemäß wissen­schaftlichen Erkenntnissen auch aus der deutschen Sicherheitsforschung definiert und kontinuierlich überprüft werden. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist es erforder­lich, für alle Bewirtschaftungsformen zu einheitlichen Abständen zu gelangen.

Kritisch beurteilt der DBV, dass die angekündigte Präzisierung der verschuldens­unab­hängigen Haftungsregelung im Gentechnikgesetz unterbleiben soll. Damit wird weder den Landwirten noch der Versicherungswirtschaft eine ausreichende Grundlage für die Kalkulier­barkeit möglicher Haftungsrisiken gewährt. Wer die gute fachliche Praxis einhalte, dürfe nicht mit Haftungsrisiken belastet werden. Ebenso müssten Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauten, bei möglichen Schäden unbürokratisch und ohne Ausfall­risiko entschädigt werden. Nach Ansicht des DBV können diese Ziele für verbleibende Restrisiken jenseits der verschuldensabhängigen Haftung weiterhin nur umfassend durch einen Haftungsfonds erreicht werden, der von den Saat- und Pflanzgut liefernden Unter­nehmen wie auch von Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, gespeist werden müsse. Alternative freiwillige Angebote der Saat- und Pflanzgutwirtschaft seien nur dann akzeptabel, wenn sie ebenfalls einen belastbaren Anspruch für den geschädigten Landwirt sicherstellen.

 

 

 

 

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