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Entbürokratisierung der Nachbauregelung

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Bonn, Germany
November 14, 2007

Immer mehr Landwirte entziehen sich der Zahlung der Nachbaugebühr. Dies liegt zum einen an ungewollten gesetzlichen Lücken der gegenwärtigen Nachbauregelung. Zum anderen wird diese als zu bürokratisch empfunden. „Die Lösung liegt in der Schaffung einer klaren und eindeutigen Gesetzesgrundlage“, erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V., Dr. Ferdinand Schmitz. „Der vom Landwirtschaftministerium vorgelegte Entwurf, der die Erhebung der Nachbaugebühren an den Flaschenhälsen vorsieht, würde die Nachbauregelung für alle Beteiligten entscheidend verbessern.“

„Flaschenhälse“ sind die Getreideaufbereiter und Erfasser von Kartoffeln. „Landwirte müssten keine Formulare ausfüllen und Pflanzenzüchter keine Prozesse führen. Der Beitrag zum Züchtungsfortschritt würde einfach und gerecht erbracht und in die Entwicklung von Sorten investiert statt in ein aufwändiges System zur Gebührenerhebung“, so Schmitz.

Die Lösung liegt für ihn in der Schaffung einer klaren und eindeutigen Gesetzesgrundlage für:

  • die obligatorische Erhebung der Nachbaugebühr bei der Aufbereitung (Getreide) bzw. der Erfassung des Ernteguts (Kartoffel)
  • die Pflicht zur Angabe der Sortenbezeichnung durch den Landwirt gegenüber dem Aufbereiter bzw. dem Erfasser (ggf. Rückstellprobe).
  • die präzise Beschreibung der sonstigen Informationen, die der Aufbereiter bzw. Erfasser festhalten und an den Sortenschutzinhaber weiterleiten muss
  • die einmalige Anmeldung als stationärer oder mobiler Aufbereiter, Erfasser oder Verleiher sowie die Veröffentlichung der Anmeldung im Blatt für Sortenwesen
  • die Etablierung eines Branchengremiums, dass die Nachbaugebühren je Fruchtart festlegt und die Veröffentlichung der festgelegten Nachbaugebühren im Blatt für Sortenwesen
  • den Fortbestand der Auskunftspflicht derjenigen Landwirte, die den Flaschenhals nicht nutzen

Flankierend zur gesetzlichen Erhebung von Nachbaugebühren kann sich Schmitz eine Branchenvereinbarung vorstellen, damit auch europäische Sorten einbezogen werden können. Diese Dienstleistung des Agrarhandels würde von den Züchtern angemessen vergütet. „Dieses Konzept hat entscheidende Vorteile, da das System einfach und gerecht würde. Bürokratie würde abgebaut und alle Landwirte wären einbezogen“, so Schmitz.

Im Einzelnen sieht er folgende Punkte erfüllt:

  • Die direkte Ansprache der Landwirte durch die Züchter könnte entfallen, wenn die Landwirte die Dienstleistung der Aufbereiter bzw. Erfasser umfassend in Anspruch nähmen und dort sämtliche zum Nachbau aufbereiteten Sorten bzw. das aus Nachbau erwachsenes Erntegut, und zwar unabhängig von der Art des Sortenschutzes (national oder europäisch), abwickeln ließen. Somit läge es ausschließlich im Entscheidungsbereich des Landwirtes, in welchem Umfang er an den administrativen Vereinfachungen, die das Flaschenhalsmodell bietet, partizipieren möchte. Werden die Möglichkeiten, die das Flaschenhalsmodell bietet, vom Landwirt genutzt, erübrige sich die als bürokratisch empfundene Pflicht der Landwirte, Angaben zum Nachbau auf einem gesonderten Formular zu tätigen.
  • Nur Landwirte, die selbst aufbereiten oder Erntegut selbst vermarkten, blieben dem Sortenschutzinhaber unmittelbar auskunftspflichtig und wären zur Zahlung einer Nachbaugebühr direkt an den Züchter  verpflichtet.
  • Die Pauschalierung der Nachbaugebühr würde eine einfache Handhabung der Berechnung von Nachbaugebühren für den der Aufbereiter / Erfasser ermöglichen und die Bereitschaft des Landwirts stärken, dem Aufbereiter die Sorte zu benennen.
  • Da auf diese Weise die gegenwärtig bestehenden Lücken in der Nachbau-regelung geschlossen würden, wäre eine Umgehung der Nachbaugebühren-pflicht erschwert. Der Aufkommensungerechtigkeit innerhalb der Berufsgruppe der Landwirte wäre entgegengetreten und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Zertifiziertem Saatgut gesteigert.

„Wir werben in der Branche für diese Lösung im Sinne einer nachhaltigen Sicherung des Züchtungsfortschrittes, sehen uns von weiten Teilen der Agrarwirtschaft unterstützt und plädieren für eine rasche Umsetzung in die Praxis“, so Schmitz abschließend.

 

 

 

 

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