Bonn, Germany
November 14, 2007
Immer mehr Landwirte entziehen
sich der Zahlung der Nachbaugebühr. Dies liegt zum einen an
ungewollten gesetzlichen Lücken der gegenwärtigen
Nachbauregelung. Zum anderen wird diese als zu bürokratisch
empfunden. „Die Lösung liegt in der Schaffung einer klaren und
eindeutigen Gesetzesgrundlage“, erklärt der Geschäftsführer des
Bundesverbandes Deutscher
Pflanzenzüchter e.V., Dr. Ferdinand Schmitz. „Der vom
Landwirtschaftministerium vorgelegte Entwurf, der die Erhebung
der Nachbaugebühren an den Flaschenhälsen vorsieht, würde die
Nachbauregelung für alle Beteiligten entscheidend verbessern.“
„Flaschenhälse“ sind die Getreideaufbereiter und Erfasser von
Kartoffeln. „Landwirte müssten keine Formulare ausfüllen und
Pflanzenzüchter keine Prozesse führen. Der Beitrag zum
Züchtungsfortschritt würde einfach und gerecht erbracht und in
die Entwicklung von Sorten investiert statt in ein aufwändiges
System zur Gebührenerhebung“, so Schmitz.
Die Lösung liegt für ihn in der Schaffung einer klaren und
eindeutigen Gesetzesgrundlage für:
- die obligatorische
Erhebung der Nachbaugebühr bei der Aufbereitung (Getreide)
bzw. der Erfassung des Ernteguts (Kartoffel)
- die Pflicht zur Angabe der
Sortenbezeichnung durch den Landwirt gegenüber dem
Aufbereiter bzw. dem Erfasser (ggf. Rückstellprobe).
- die präzise Beschreibung
der sonstigen Informationen, die der Aufbereiter bzw.
Erfasser festhalten und an den Sortenschutzinhaber
weiterleiten muss
- die einmalige Anmeldung
als stationärer oder mobiler Aufbereiter, Erfasser oder
Verleiher sowie die Veröffentlichung der Anmeldung im Blatt
für Sortenwesen
- die Etablierung eines
Branchengremiums, dass die Nachbaugebühren je Fruchtart
festlegt und die Veröffentlichung der festgelegten
Nachbaugebühren im Blatt für Sortenwesen
- den Fortbestand der
Auskunftspflicht derjenigen Landwirte, die den Flaschenhals
nicht nutzen
Flankierend zur gesetzlichen
Erhebung von Nachbaugebühren kann sich Schmitz eine
Branchenvereinbarung vorstellen, damit auch europäische Sorten
einbezogen werden können. Diese Dienstleistung des Agrarhandels
würde von den Züchtern angemessen vergütet. „Dieses Konzept hat
entscheidende Vorteile, da das System einfach und gerecht würde.
Bürokratie würde abgebaut und alle Landwirte wären einbezogen“,
so Schmitz.
Im Einzelnen sieht er folgende Punkte erfüllt:
- Die direkte Ansprache
der Landwirte durch die Züchter könnte entfallen, wenn
die Landwirte die Dienstleistung der Aufbereiter bzw.
Erfasser umfassend in Anspruch nähmen und dort sämtliche
zum Nachbau aufbereiteten Sorten bzw. das aus Nachbau
erwachsenes Erntegut, und zwar unabhängig von der Art
des Sortenschutzes (national oder europäisch), abwickeln
ließen. Somit läge es ausschließlich im
Entscheidungsbereich des Landwirtes, in welchem Umfang
er an den administrativen Vereinfachungen, die das
Flaschenhalsmodell bietet, partizipieren möchte. Werden
die Möglichkeiten, die das Flaschenhalsmodell bietet,
vom Landwirt genutzt, erübrige sich die als bürokratisch
empfundene Pflicht der Landwirte, Angaben zum Nachbau
auf einem gesonderten Formular zu tätigen.
- Nur Landwirte, die
selbst aufbereiten oder Erntegut selbst vermarkten,
blieben dem Sortenschutzinhaber unmittelbar
auskunftspflichtig und wären zur Zahlung einer
Nachbaugebühr direkt an den Züchter verpflichtet.
- Die Pauschalierung der
Nachbaugebühr würde eine einfache Handhabung der
Berechnung von Nachbaugebühren für den der Aufbereiter /
Erfasser ermöglichen und die Bereitschaft des Landwirts
stärken, dem Aufbereiter die Sorte zu benennen.
- Da auf diese Weise die
gegenwärtig bestehenden Lücken in der Nachbau-regelung
geschlossen würden, wäre eine Umgehung der
Nachbaugebühren-pflicht erschwert. Der
Aufkommensungerechtigkeit innerhalb der Berufsgruppe der
Landwirte wäre entgegengetreten und damit die
Wettbewerbsfähigkeit von Zertifiziertem Saatgut
gesteigert.
„Wir werben in der Branche für
diese Lösung im Sinne einer nachhaltigen Sicherung des
Züchtungsfortschrittes, sehen uns von weiten Teilen der
Agrarwirtschaft unterstützt und plädieren für eine rasche
Umsetzung in die Praxis“, so Schmitz abschließend. |
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