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Deutschland: GVO-Spuren in Rapssaatgut - Land verweigert B-Probe

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Bonn, Germany
September 5, 2007

Bei der Überprüfung von Rapssaatgut in Nordrhein-Westfalen wurden vergangene Woche nach Angaben der zuständigen Behörde geringfügige Beimischungen gentechnisch veränderter Organismen festgestellt. Mit vermeintlich 0,03% liegen die beobachteten Werte deutlich unterhalb der verlässlichen technischen Nachweisgrenze. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) fordert daher, endlich eine weitere Verprobung durchzuführen, um das Erstergebnis abzusichern.

Die deutschen Züchtungsunternehmen bemühen sich aus eigenem Interesse, durch aufwändige Qualitätskontrollen GVO-Anteile in konventionellem Saatgut zu vermeiden. So war die betroffene Saatgutpartie im Rahmen des betriebs-internen Kontrollsystems vor der Vermarktung bereits zweifach untersucht worden – beide Male mit negativem Ergebnis. Auch eine dritte Untersuchung von einem weiteren unabhängigen Labor ergab keine Spuren von GVO.

Insbesondere bei Ergebnissen unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1% sind Analysefehler nicht auszuschließen. Da nur eine von insgesamt vier Proben ein vermeintlich positives Ergebnis zeigt, liegt die Vermutung nahe, dass auch hier ein solcher Analysefehler vorliegt. Der BDP verlangt daher vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium eine weitere Beprobung der betroffenen Saatgutpartie. Das Ministerium verweigert sich dem aber bisher.

„Jedem Radfahrer wird das Recht auf das Öffnen einer B-Probe gewährt. Warum geht dies in diesem Falle nicht?“, fragt sich BDP-Geschäftsführer Dr. Ferdinand Schmitz. „Dass hier eine Klarstellung gescheut wird, ist umso unverständlicher als den Behörden ein verwertbares Rückstellmuster vorliegt.“

Außerdem zeige der aktuelle Verdachtsfall laut Schmitz erneut, wie fatal sich das Fehlen verbindlicher Schwellenwerte für unbeabsichtigte und unvermeidbare Beimischungen gentechnisch veränderter Bestandteile in Saatgut auswirke. „Seit Jahren müssen die Züchtungsunternehmen mit dieser Rechtsunsicherheit leben“, so Schmitz. „Und auch die zuständigen Behörden wissen nicht, wie sie bei der ungeklärten Rechtslage mit solchen Verdachtsfällen umgehen sollen. Dieser Zustand muss endlich beendet werden.“

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mit Sitz in Bonn und Berlin ist die berufsständische Vertretung der rund 130 deutschen Pflanzen-zuchtunternehmen und Saatenhändler aus den Bereichen Landwirtschaft, Gemüse und Zierpflanzen. Mit einer F&E-Quote (Forschung & Entwicklung) von 16,9 Prozent gehört die Pflanzenzüchtung zu den innovativsten Branchen in Deutschland. Rund 10.000 Beschäftigte finden in ihr einen Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf folgenden Stufen der Wertschöpfungskette.

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