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Nachbau von Hybridroggen in Deutschland gesetzlich verboten

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Wohlde, Germany
September 11, 2007

Der Nachbau von Hybridroggen-Erntegut ist ackerbaulich problematisch und generell gesetzlich seit langem untersagt.

Aufgrund der aktuell angespannten Saatgutversorgung bei Hybridroggen in Deutschland wird vermehrt der Nachbau von vorhandener Konsumware in Erwägung gezogen.

Als führendes Roggenzüchtungsunternehmen verweist Lochow-Petkus neben den zum Teil dramatischen ackerbaulichen Nachteilen (Ertragsdepression, Mutterkorngefährdung) auf die bestehende Gesetzeslage. Hier sei eindeutig die Nutzung von Hybridroggen-Erntegut als Vermehrungsmaterial (Nachbau) untersagt .

„Dies ist auch der Grund, warum auf den Erhebungsbögen der Nachbauerklärung Hybridroggen gar nicht erst aufgeführt ist“, erklärt der Verkaufsleiter von Lochow-Petkus, Jochen Hansen die Lage.

Als Mitglied der KWS-Gruppe ist Lochow-Petkus das führende Züchtungsunternehmen für Getreide und Körnerleguminosen in Deutschland.

 

 

 

 

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