Berlin, Germany
April 24, 2008
Zu den wiederholten Zerstörungen
von Feldern gentechnisch veränderter Pflanzen erklärt der
Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer: „Solche
Zerstörungen fremden Eigentums sind nicht akzeptabel und als
Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch strafbar. Gerade die
Kritiker der Grünen Gentechnik bemängeln, die Sicherheit von
gentechnisch veränderten Pflanzen und Lebensmitteln sei nicht
ausreichend erforscht. Die Bundesregierung will die Forschung
und insbesondere auch die Sicherheitsforschung im Bereich der
Pflanzenbiotechnologie in Deutschland voranbringen. Dazu sind
Anbauversuche unentbehrlich.“
Die Sicherheit der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier
habe oberste Priorität. Die Bedingungen für die Genehmigung von
Forschungsprojekten bzw. Freisetzungsversuchen sind deshalb auf
europäischer und nationaler Ebene genau formuliert. Danach
müssen vor jeder Freisetzung und jedem Inverkehrbringen die
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sorgfältig untersucht werden.
Allein vom Ergebnis dieser Prüfungen darf es abhängen, ob ein
Freisetzungsvorhaben genehmigt wird oder nicht. Dabei ist
sichergestellt, dass eine Vielzahl hoch qualifizierter
Wissenschaftler mit durchaus unterschiedlichen Sichtweisen auf
die Gentechnologie in den Entscheidungsprozess eingebunden
werden. So sind neben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit auch das Bundesamt für Naturschutz, das
Bundesinstitut für Risikobewertung, das Robert Koch-Institut,
das Julius-Kühn Institut und in bestimmten Fällen auch das
Paul-Ehrlich-Institut und das Friedrich-Loeffler-Institut
beteiligt. Weiterhin gibt auch die "Zentrale Kommission für die
Biologische Sicherheit" eine Stellungnahme zu möglichen Risiken
für den Menschen, Tiere und die Umwelt ab.
Falls die Prüfung ergibt, dass vom Antragsteller alle
notwendigen Anforderungen und Auflagen erfüllt werden, gibt es
weder einen sachlichen Grund noch besteht rechtlich eine
Möglichkeit, die Genehmigung zu versagen. Würde eine Freisetzung
verboten, obwohl die wissenschaftliche Prüfung keine Grundlage
dafür bietet, widerspräche dies sowohl deutschem als auch
europäischem Recht.
„Die vorsätzliche Zerstörung der in diesem aufwendigen Verfahren
geprüften und zugelassenen Forschungsprojekte stellt eine
Straftat dar. Keinesfalls kann es hier ein Widerstandsrecht nach
Art. 20 des Grundgesetzes geben, auf das sich mancher Straftäter
zur Beruhigung seines Gewissens beruft.“ sagte Bundesminister
Seehofer. |
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