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Strengere Koexistenz-Regeln, laschere Vorschriften bei der "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung

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Germany
January 15, 2008

Source: Newsletter bioSicherheit Nr. 82
http://www.biosicherheit.de/de/aktuell/612.doku.html

Der Weg für das neue Gentechnik-Gesetz scheint frei: In einer weiteren Verhandlungsrunde haben Vertreter von Union und SPD noch bestehende Streitpunkte beigelegt. Die Vorschriften zur Sicherung der Koexistenz des Anbaus von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais sind noch einmal verschärft worden. Auch bei der "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Lebensmitteln hat man sich geeinigt.

Wie in dem im August vom Bundeskabinett angenommen Gesetzentwurf vorgesehen, bleibt es bei einem Sicherheitsabstand von 150 Metern zwischen Feldern mit gv- und konventionellem Mais. Bei Öko-Mais beträgt dieser Abstand sogar 300 Meter. In zahlreichen Feldversuchen hat sich gezeigt, dass bei diesen Abständen mögliche Einträge von gv-Mais in konventionelle Nachbarfelder sehr gering sind und weit unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent liegen. Bis zu diesem Anteil sind nach EU-Recht zufällige GVO-Einträge ohne Kennzeichnung erlaubt.

Grundsätzlich sollen benachbarte Landwirte sich auf geringere Abstandsflächen zwischen Feldern mit gv- und konventionellem Mais verständigen können als die vorgeschriebenen 150 bzw. 300 Meter. Nun haben die Koalitionsfraktionen Vorschriften für die genauen Modalitäten ausgehandelt, die künftig für solche Absprachen gelten sollen. So muss etwa der gv-Mais anbauende Landwirt seinen Nachbarn förmlich über alle möglichen Rechtsfolgen informieren. Die Absprache muss in das Standortregister eingetragen werden. Außerdem soll die Ernte des "ohne Gentechnik" wirtschaftenden Betriebs aus der 150 Meter-Zone auch bei minimalen GVO-Einträgen gekennzeichnet werden, da diese nicht mehr als "zufällig und technisch unvermeidbar" angesehen werden.

"Ohne Gentechnik": Gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe nur in Ausnahmefällen

Ausgeräumt wurde noch ein weiterer Streitpunkt - die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die "ohne Gentechnik" erzeugt werden.

Mehrfach hatte Seehofer weniger strenge "ohne Gentechnik"-Regeln angekündigt, um vor allem eine entsprechende Kennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern zu erleichtern. Allein die Verwendung von Futtermitteln aus konventionellen Pflanzen sollte ausreichen, um die erzeugten Lebensmittel mit dem "ohne Gentechnik"-Etikett auszeichnen zu können. Futtermittelzusätze, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, sollten auch bei "ohne Gentechnik"-Produkten erlaubt sein.


Während SPD, Umwelt- und Verbraucherverbände Seehofers Vorhaben unterstützten und seine "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung als "praktikabel" und "transparent" lobten, kam Kritik aus der eigenen Fraktion. Es sei Verbrauchertäuschung, wenn bei "ohne Gentechnik" deklarierten Produkten nicht tatsächlich alle Anwendungen der Gentechnik ausgeschlossen seien.

Nun hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Danach dürfen bei "ohne Gentechnik"-Produkten gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe nur dann verwendet werden, wenn diese nach der EU-Öko-Verordnung erlaubt sind und es keine "gentechnikfreie" Alternative gibt. Dabei gehe es etwa um Vitamine, Enzyme und Medikamente, die ohne Gentechnik nicht in ausreichenden Mengen hergestellt werden könnten, sagte Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium vor der Presse. Grundlage für den Gesetzentwurf sei die EU-Öko-Verordnung: Nur was danach für Bio-Lebensmittel erlaubt ist, könne auch bei Lebensmitteln "ohne Gentechnik" eingesetzt werden.

Am 16. Januar 2008 hat der Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zu den neuen Kennzeichnungsvorschriften angesetzt.

Das neue Gentechnik-Gesetz soll rechtzeitig zur neuen Anbausaison in Kraft treten. Ende Januar ist die abschließende Abstimmung im Bundestag geplant. Im Februar könnte dann der Bundesrat das Gesetz endgültig auf den Weg bringen.

 

 

 

 

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