Germany
January 15, 2008
Source: Newsletter
bioSicherheit Nr. 82
http://www.biosicherheit.de/de/aktuell/612.doku.html
Der Weg für das neue
Gentechnik-Gesetz scheint frei: In einer weiteren
Verhandlungsrunde haben Vertreter von Union und SPD noch
bestehende Streitpunkte beigelegt. Die Vorschriften zur
Sicherung der Koexistenz des Anbaus von gentechnisch verändertem
und konventionellem Mais sind noch einmal verschärft worden.
Auch bei der "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Lebensmitteln
hat man sich geeinigt.
Wie in dem im August vom
Bundeskabinett angenommen Gesetzentwurf vorgesehen, bleibt es
bei einem Sicherheitsabstand von 150 Metern zwischen Feldern mit
gv- und konventionellem Mais. Bei Öko-Mais beträgt dieser
Abstand sogar 300 Meter. In zahlreichen Feldversuchen hat sich
gezeigt, dass bei diesen Abständen mögliche Einträge von gv-Mais
in konventionelle Nachbarfelder sehr gering sind und weit
unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent liegen. Bis zu
diesem Anteil sind nach EU-Recht zufällige GVO-Einträge ohne
Kennzeichnung erlaubt.
Grundsätzlich sollen benachbarte Landwirte sich auf geringere
Abstandsflächen zwischen Feldern mit gv- und konventionellem
Mais verständigen können als die vorgeschriebenen 150 bzw. 300
Meter. Nun haben die Koalitionsfraktionen Vorschriften für die
genauen Modalitäten ausgehandelt, die künftig für solche
Absprachen gelten sollen. So muss etwa der gv-Mais anbauende
Landwirt seinen Nachbarn förmlich über alle möglichen
Rechtsfolgen informieren. Die Absprache muss in das
Standortregister eingetragen werden. Außerdem soll die Ernte des
"ohne Gentechnik" wirtschaftenden Betriebs aus der 150
Meter-Zone auch bei minimalen GVO-Einträgen gekennzeichnet
werden, da diese nicht mehr als "zufällig und technisch
unvermeidbar" angesehen werden.
"Ohne Gentechnik": Gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe nur
in Ausnahmefällen
Ausgeräumt wurde noch ein weiterer
Streitpunkt - die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die "ohne
Gentechnik" erzeugt werden.
Mehrfach hatte Seehofer weniger strenge "ohne Gentechnik"-Regeln
angekündigt, um vor allem eine entsprechende Kennzeichnung von
Fleisch, Milch und Eiern zu erleichtern. Allein die Verwendung
von Futtermitteln aus konventionellen Pflanzen sollte
ausreichen, um die erzeugten Lebensmittel mit dem "ohne
Gentechnik"-Etikett auszeichnen zu können. Futtermittelzusätze,
die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen
hergestellt wurden, sollten auch bei "ohne Gentechnik"-Produkten
erlaubt sein.
Während SPD, Umwelt- und Verbraucherverbände Seehofers Vorhaben
unterstützten und seine "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung als
"praktikabel" und "transparent" lobten, kam Kritik aus der
eigenen Fraktion. Es sei Verbrauchertäuschung, wenn bei "ohne
Gentechnik" deklarierten Produkten nicht tatsächlich alle
Anwendungen der Gentechnik ausgeschlossen seien.
Nun hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss geeinigt.
Danach dürfen bei "ohne Gentechnik"-Produkten gentechnisch
hergestellte Zusatzstoffe nur dann verwendet werden, wenn diese
nach der EU-Öko-Verordnung erlaubt sind und es keine
"gentechnikfreie" Alternative gibt. Dabei gehe es etwa um
Vitamine, Enzyme und Medikamente, die ohne Gentechnik nicht in
ausreichenden Mengen hergestellt werden könnten, sagte Gert
Lindemann, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium
vor der Presse. Grundlage für den Gesetzentwurf sei die
EU-Öko-Verordnung: Nur was danach für Bio-Lebensmittel erlaubt
ist, könne auch bei Lebensmitteln "ohne Gentechnik" eingesetzt
werden.
Am 16. Januar 2008 hat der Bundestagsausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung
zu den neuen Kennzeichnungsvorschriften angesetzt.
Das neue Gentechnik-Gesetz soll rechtzeitig zur neuen
Anbausaison in Kraft treten. Ende Januar ist die abschließende
Abstimmung im Bundestag geplant. Im Februar könnte dann der
Bundesrat das Gesetz endgültig auf den Weg bringen. |
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