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Frankreich: Anbauverbot für MON810-Mais

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Germany
January 15, 2008

Source: Newsletter bioSicherheit Nr. 82
http://www.biosicherheit.de/de/aktuell/611.doku.html

Frankreich hat die Anbaugenehmigung für den gentechnisch veränderten Bt-Mais MON810 bis zu einer Überprüfung der Zulassung durch die zuständigen europäischen Behörden ausgesetzt. Die Regierung in Paris stützt sich dabei auf eine im EU-Recht verankerte Schutzklausel. Zugleich kündigte die Regierung an, die Ausgaben für die Erforschung der Agrarbiotechnologie auf 45 Millionen Euro zu verachtfachen.

Gemäß Artikel 23 der EU-Freisetzungsrichtlinie (2001/18) darf ein Mitgliedstaat die europäische Zulassung eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO ) ruhen lassen, wenn ihm neue wissenschaftliche Erkenntnisse über dessen Umwelt- oder Gesundheitswirkungen vorliegen. Dies ist nach Auffassung der französischen Regierung bei MON810 der Fall. Sie hatte bereits im Herbst 2007 ein Anbauverbot für den Bt -Mais verhängt. Danach beauftragte sie einen Ausschuss aus Wissenschaftlern, Landwirten, Politikern und Nicht-Regierungsorganisationen mit einer Analyse der wissenschaftlichen Fakten.

Vorige Woche überreichte das Komitee seine Stellungnahme Umweltminister Jean-Louis Borloo. Der Vorsitzende des Gremiums, der UMP-Politiker Jean-François Le Grand, sprach dabei von "ernsten Zweifeln" an der Sicherheit von MON810. Es sei eine Reihe neuer wissenschaftlicher Fakten über negative Auswirkungen auf Fauna und Flora zusammengetragen worden.

Die Präsentation löste jedoch Widerspruch aus den Reihen des 34-köpfigen Komitees aus. Eine Gruppe von zwölf Wissenschaftlern und zwei Ökonomen warf Le Grand vor, die Schlussfolgerungen nicht objektiv präsentiert zu haben. Tatsächlich kommt das Gremium am Ende seiner vierseitigen Empfehlung lediglich zu dem Ergebnis, es bestünden offene Fragen hinsichtlich der Auswirkungen des Anbaus und des Handels mit MON810 auf die Umwelt, die Gesundheit und die Wirtschaft. Die Formulierung "ernste Zweifel" kommt in dem Papier nicht vor.

Ausschuss sieht Forschungsbedarf und offene Fragen

Konkret stellte der Ausschuss fest, seit der Zulassung von MON810 im Jahr 1998 gebe es neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung von Pollen über weite Strecken. Außerdem seien Resistenzen bei zwei Schmetterlingsarten beobachtet worden, die zu den sekundären Zielorganismen zählten. Neuere Erkenntnisse bestätigten die Möglichkeit toxischer Langzeiteffekte auf Regenwürmer, Asseln, Nematoden und Monarchfalter.

Auch hinsichtlich des Verbleibs des Bt‑Toxins in der Umwelt sieht das Gremium offene Fragen. Der Ausschuss bemerkte aber auch, mit MON810 könne eine wesentlich effizientere Verringerung der gesundheitsschädlichen Mykotoxin -Belastung von Mais erreicht werden als durch Pestizidanwendungen. Forschungsbedarf sieht das Komitee hinsichtlich der molekularen und biochemischen Eigenschaften des Bt-Proteins in gentechnisch verändertem Mais, der Methoden zur toxikologischen und ökotoxikologischen Bewertung sowie der biologischen und epidemiologischen Überwachung. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais sollten genauer untersucht werden.

EFSA: Unbedenklichkeit von MON810 mehrfach geprüft und bestätigt

Ob Frankreich seine nationale Schutzmaßnahme in Brüssel erfolgreich verteidigen kann, wird sich zeigen. Auch Österreich und Ungarn haben nationale Verbote für MON810 ausgesprochen, jeweils gestützt auf die Schutzklausel.

In Deutschland hatte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer die Vertriebsgenehmigung für MON810-Saatgut im April 2007 aufgehoben. Nach der Vorlage eines Monitoringplans durch die Herstellerfirma Monsanto wurde dieser Beschluss im Dezember aufgehoben. Damit darf der Mais in Deutschland angebaut werden.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Unbedenklichkeit von MON810 inzwischen mehrfach überprüft und immer wieder bestätigt. Zuletzt hatte sich das EFSA-Gremium am 22./23 November 2007 mit einer aktuellen amerikanischen Studie beschäftigt. Dort war die Frage aufgeworfen worden, wie weit sich das in MON810-Mais gebildete Bt-Toxin über Fließgewässer verbreiten kann und ob es für die auf Oberflächengewässern lebenden Köcherfliegen schädlich sein könnte. Die EFSA-Experten stellten fest, dass die Bt-Konzentrationen in Gewässern in der Nähe von Bt-Maisfeldern so gering sind, dass eine Schädigung ausgeschlossen werden kann.

In Frankreich waren im vergangenen Jahr rund 22.000 Hektar Mais der Linie MON810 angebaut worden. Am 5. Februar will der französische Senat über ein neues Gentechnikgesetz beraten.

 

 

 

 

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