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June 2, 2008
Source:
GMO Safety
Bis zum Jahr 2010 will sich die
Weltgemeinschaft auf einen fairen Vorteilsausgleich für die
Nutzung genetischer Ressourcen verständigen. Das hat die
UN-Naturschutzkonferenz in Bonn beschlossen. Die völkerrechtlich
verbindlichen Bestimmungen sollen in die Konvention über die
biologische Vielfalt (CBD) aufgenommen werden.
Der Leitgedanke ist, Unternehmen aus Industriestaaten, die
Gewinn aus der wirtschaftlichen Nutzung der biologischen
Vielfalt ziehen, einen Ausgleich leisten zu lassen. Der
entschädigungslosen Ausbeutung genetischer Ressourcen in den
Entwicklungsländern, der so genannten Biopiraterie, soll ein
Riegel vorgeschoben werden. Das "Bonner Mandat" erteilt
Deutschland, das derzeit den Vorsitz der CBD-Konferenz innehat,
den Auftrag, gemeinsam mit den Unterzeichnern der Konvention bis
zur 10. Vertragsstaatenkonferenz 2010 in Japan einen
beschlussfähigen Text für ein Regime zum Vorteilsausgleich
(Access and Benefit Sharing – ABS) auszuarbeiten.
Bisher sind alle Bemühungen dazu seit Einführung der
Biodiversitätskonvention im Jahr 1992 gescheitert.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel stellte zum Abschluss der
zweiwöchigen Tagung in Bonn fest: "Nach 16 Jahren Stillstand
sind wir endlich ein entscheidendes Stück vorangekommen". Der
Minister sprach von einem Durchbruch und einem "sehr, sehr guten
Ergebnis". Der Vorsitzende des UN-Umweltprogramms (UNEP), Achim
Steiner, resümierte: "Wir haben neuen Wind in den Segeln dieser
Konvention, und das war auch höchste Zeit".
Die 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) diskutierte auch über
die Nutzung gentechnisch veränderter Bäume. Die Risiken einer
Freisetzung wurden von den Delegierten unterschiedlich bewertet.
Forderungen nach einem Moratorium für die Anwendung der
Gentechnik in der Forstwirtschaft konnten sich nicht
durchsetzen. Wie Minister Gabriel erläuterte, setzte die
Konferenz eine Expertengruppe ein. Sie soll bis 2010 Kriterien
zur Risikoabschätzung entwickeln.
Zu den weiteren Konferenzthemen zählten Maßnahmen gegen den
illegalen Holzeinschlag, der Aufbau eines Netzwerkes von
Schutzgebieten und Finanziers ("Life Web") sowie nachhaltige
Kriterien für die Produktion von Biokraftstoffen.
Umweltverbände: Nur "protokollarische Forschritte"
Die Umweltverbände Deutscher Naturschutzring (DNR), Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund
Deutschland (NABU) bescheinigten der Konferenz nur
"protokollarische Fortschritte". In den Gesprächen über einen
Vorteilsausgleich für die Nutzung der biologischen Vielfalt sei
lediglich der Weg für weitere Verhandlungen geebnet worden. Der
BUND-Vorsitzende Hubert Weiger warnte davor, gentechnisch
veränderte Bäume in Aufforstungsprogrammen zu verwenden. "Die
Freisetzung von genveränderten Bäumen und Terminatorpflanzen
muss verboten werden. Wirtschaftliche Interessen machen sich
beim drohenden Einsatz der Gentechnik im Wald und der
Terminatortechnologie auf dem Acker immer deutlicher bemerkbar",
sagte Weiger.
Pflanzenzüchter: Hoffnungen auf ein für alle Seiten tragfähiges
Abkommen wurden enttäuscht
Der Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), der Dachverband der
europäischen Züchter (ESA) und die Internationale Vereinigung
der Saatzüchter (ISF) äußerten sich enttäuscht über den Verlauf
der Konferenz. Die Hoffnungen auf eine für alle Seiten
tragfähiges ABS-Regime seien noch nicht erfüllt worden. Die
Verbände forderten, die Konvention solle sich in den Gesprächen
über das Access and Benefit Sharing am "Internationalen Vertrag
über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und
Landwirtschaft (ITGRFA)" orientieren. Das Abkommen unter dem
Dach der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen (FAO) war 2001 in Rom verabschiedet worden.
Es schafft einen rechtsverbindlichen Rahmen, der den Schutz und
die Nutzung aller pflanzengenetischen Ressourcen für die
Landwirtschaft regelt. Nach Auffassung der Züchter ist der
Vertrag vorbildlich und schafft Transparenz für alle beteiligten
Parteien. |
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