Berlin, Germany
March 31, 2008
In der Saison 2006 haben Meldungen
über massives Auftreten des Rapsglanzkäfers sowie teilweise
deutliche Minderwirkungen bei Bekämpfungsmaßnahmen mit den
seinerzeit ausschließlich zugelassenen Pyrethroiden die
Diskussion im deutschen Rapsanbau maßgeblich geprägt. Aufgrund
dieser Erfahrungen und Daten konnten Bundesbehörden,
Pflanzenschutzdienststellen der Länder und Anbieter von
Insektiziden unter Mitwirkung der
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP)
eine Bekämpfungsstrategie entwickeln, die im Wesentlichen auf
dem Einsatz resistenzbrechender Wirkstoffe beruht.
Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2008 stehen
Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen sowohl nach §
15 als auch nach § 11.2 („Gefahr im Verzug“) des
Pflanzenschutzmittelgesetzes zur Verfügung, die nur gemäß der
Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen sind. Dabei muss vor
allem folgendes beachtet werden:
- Die sorgfältige Einhaltung
der Bekämpfungsrichtwerte, um unnötige Soloanwendungen oder
Beimischungen zu vermeiden.
- Die ausschließliche
Nutzung adäquater Spritztechnologie und voller
Aufwandmengen.
- Die strikte
Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der
verbindlichen B-Auflagen.
- Bei Tankmischungen mit
Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der
Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf
den Bienenschutz sicher sind.
Ziel der Insektizidstrategie
sollte neben dem hinreichenden Bekämpfungserfolg in 2008 die
Zurückdrängung der Pyrethroid-Resistenz bei Rapsglanzkäfern
sein. Demnach wird keine Unterscheidung zwischen Gebieten mit
mehr oder weniger intensiver Resistenzausprägung empfohlen, da
sich die Situation i.d.R. ohnehin nicht schlagspezifisch
vorhersagen lässt und eine Eindämmung der Resistenz auf der
gesamten Anbaufläche erfolgen muss.
Insbesondere in den Starkbefallsgebieten des Rapsglanzkäfers, in
denen B 1-Insektizide aus der Wirkstoffgruppe der
Organophosphate zur Anwendung kommen sollen, ist das
Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten.
Ein Bestand gilt als „blühend“, wenn darin eine Pflanze – auch
eine Unkrautpflanze – blüht! |
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