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Schutz des Geistigen Eigentums - Züchtung für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft

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Bonn, Germany
April 24, 2009

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) weist in einem neuen Positionspapier anlässlich des Tags des Geistigen Eigentums am 26. April auf die Bedeutung eines effektiven Sortenschutzes für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft hin.

Der wirksame Schutz des Geistigen Eigentums ist Grundlage für Züchtungsfortschritt. „Den können wir nur gewähren, wenn wir die Kosten für die aufwändige Entwicklungsarbeit auch refinanzieren können“, so Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des BDP. Bis zur Marktreife von neuen Sorten mit verbesserten Eigenschaften müssen die Pflanzenzüchter 10 bis 15 Jahre Entwicklungsarbeit leisten. Durch den Klimawandel rechnen die Züchter künftig neben längeren Trockenperioden auch mit der Ausbreitung von Schädlingen und deren längeren Aktivphasen. „Unsere Verantwortung ist es hier rechtzeitig entsprechende Sorten für die Landwirtschaft zu entwickeln“, so Dr. Schmitz. Der sinkende Saatgutwechsel z.B. bei Getreide bereitet den Züchtern große Sorgen. Derzeit investieren die Züchtungsunternehmen knapp 17 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung. „Nur wenn Landwirte den Züchtungsfortschritt angemessen entlohnen, werden die Züchtungsunternehmen im Bereich der Nachbaukulturen diese hohen Aufwendungen künftig noch leisten können.“

Das Positionspapier „Sortenschutz sichert Züchtungsfortschritt“ steht im Internet unter www.bdp-online.de zum Download zur Verfügung.

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mit Sitz in Bonn und Berlin ist die berufsständische Vertretung der rund 130 deutschen Pflanzenzuchtunternehmen und Saatenhändler aus den Bereichen Landwirtschaft, Gemüse und Zier-pflanzen. Mit einer F&E-Quote (Forschung & Entwicklung) von 16,9 Prozent gehört die Pflanzenzüchtung zu den innova-tivsten Branchen in Deutschland. Rund 12.000 Beschäftigte finden in ihr einen Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf folgenden Stufen der Wertschöpfungskette.
 

BUNDESVERBAND DEUTSCHER PFLANZENZÜCHTER E.V.

Positionspapier
Sortenschutz


Sortenschutz sichert Züchtungsfortschritt

Die Entwicklung neuer Sorten mit verbesserten Eigenschaften verlangt den Einsatz aufwändi-ger Züchtungsmethoden und eine kostenintensive Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Um die Refinanzierung dieser Leistungen zu gewährleisten, muss der Schutz des Geistigen Eigen-tums wie in anderen Wirtschaftszweigen gesichert sein. Nur so entstehen Anreize, weiter in die Entwicklung neuer, verbesserter Sorten zu investieren und den von Landwirten und Verbrau-chern gewünschten Züchtungsfortschritt zu erzielen. Das klassische und bis heute dominieren-de Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung in Deutschland ist der Sortenschutz. Die Prinzipien des Sortenschutzes beruhen auf dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflan-zenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen). Sie sind in EU-Recht (EU-Sortenschutzverordnung) und nationales Recht (Sortenschutzgesetz) übernommen worden.
  • Der Sortenschutz in Deutschland schützt für einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren die einmalige genetische Kombination einer neuen Sorte und sichert das Geistige Eigen-tum an dem vom Züchter in langwierigen Prozessen entwickelten genetischen Material.
  • Zu Vermehrung, Aufbereitung und Vertrieb von Saatgut geschützter Sorten ist in dieser Zeit nur der Inhaber des Sortenschutzes berechtigt. Der Sortenschutzinhaber kann Li-zenzen für diese Handlungen vergeben und dafür eine Lizenzgebühr verlangen. Die Li-zenzgebühren sind die wirtschaftliche Grundlage für die Züchter, Zukunftsinvestitionen zu tätigen und damit Züchtungsfortschritt zu erzielen und langfristig zu sichern.
  • Der so genannte Züchtungsvorbehalt erlaubt es jedem Züchter, eine geschützte Sorte eines Wettbewerbers auch ohne dessen Zustimmung für die Züchtung neuer Sorten zu nutzen und diese neuen Sorten unabhängig zu vermarkten. Damit können die Züchter auf immer wieder neues genetisches Material zugreifen und dieses in die Züchtungs-prozesse für die eigene Sortenentwicklung einbringen. Dies sichert die Vielfalt.

Bei einigen Kulturarten säen viele Landwirte auf ihren Betrieben einen Teil der Ernte wieder aus. Aus sehr geringen Mengen gekauften Saatguts gewinnen sie auf diese Weise Nachbau-saatgut. Diese Praxis ist vor allem bei Getreide und Kartoffeln verbreitet. Der Züchter erhält dadurch beim Saatgutverkauf nur einmalig eine geringe Gebühr. Da somit Geld der Entlohnung für die realisierte Sortenverbesserung als Grundlage und Anreiz für die Entwicklung neuer Sor-ten fehlt, ist seit der Änderung des UPOV-Übereinkommens im Jahre 1991 der Nachbau ge-schützter Pflanzensorten bei bestimmten Arten untersagt und bei anderen Arten gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts an den Züchter zulässig.

  • EU-Recht und nationales Sortenschutzgesetz schreiben vor, dass Landwirte dem Züch-ter auf Nachfrage Auskunft geben, ob sie Nachbausaatgut verwendet haben. Nach den Gesetzen muss der Landwirt in diesem Fall an den Züchter eine Entlohnung in Höhe von grundsätzlich 50 Prozent der Z-Lizenz entrichten.
  • Die Landwirte sind in Deutschland dem Züchter zur Auskunft bei Vorlage von Anhalts-punkten für die Möglichkeit zum Nachbau verpflichtet. Die Sicherung der den Züchtern zustehenden Rechte ist aufgrund der Vorgaben zum Vorlegen der Anhaltspunkte er-
    schwert. Einige Landwirte entziehen sich der Nachbaugebühr, verletzen die Schutz-rechte der Züchter und profitieren vom Züchtungsfortschritt, ohne die Aufwendungen dafür finanziell mit zutragen.
  • Die Kartoffel- und Getreidezüchter investieren in Züchtungsfortschritt, ohne dass die Refinanzierung durch eine effektive Umsetzung des Sortenschutzes abgesichert ist. Dies gefährdet die vielfältige Züchterlandschaft und den Züchtungsfortschritt in Deutschland.

Um auch bei Getreide und Kartoffeln in der Zukunft Züchtungsfortschritt zu erzielen, setzt sich der BDP für eine effektive Umsetzung des Sortenschutzes und der Nachbauregelung ein.

  • Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen die Rechte der Züchter am Geistigen Eigentum sichern.
  • Die Erhebung der Nachbaugebühr muss unbürokratisch erfolgen und für Landwirte transparent sein.
  • Der BDP unterstützt die Forderungen, dass Nachbaugebühren flächendeckend und für alle Landwirte gleichermaßen und gerecht erhoben werden müssen.
  • Die Sicherung des Züchtungsfortschritts und der Innovation in der Getreide- und Kartof-felzüchtung setzt ein Grundverständnis der Landwirte für die Notwendigkeit von Nach-baugebühren voraus.

Die Politik und die Saatgutwirtschaft stehen gemeinsam in der Pflicht, den Fortschritt für eine zukunftsfähige Landwirtschaft sicherzustellen, das Rechtsverständnis für Geistiges Eigentum zu fördern und entsprechende wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Politik hat die bisherigen Bemühungen der Saatgutwirtschaft bei der Umsetzung des Sor-tenschutzes nicht hinreichend unterstützt. Der Schutz Geistigen Eigentums ist in einer Wis-sensgesellschaft wie Deutschland Grundlage für Innovation und Fortschritt.

Bonn, im April 2009
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)
Kaufmannstraße 71-73
53115 Bonn
www.bdp-online.de

 

 

 

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