Berlin, Germany
August 11, 2009
Quelle:
Der Regierende Bürgermeister,
Berlin
Aus der Sitzung des Senats am 11. August 2009
Für Waldsaatgut besteht künftig eine Kennzeichnungspflicht.
Damit soll verhindert werden, dass qualitativ minderwertiges
Saatgut in den Handel gelangt und dadurch nicht
standortangepasste Bäume heranwachsen. Jedes gehandelte
Forstvermehrungsgut – das sind die Samen (z. Bsp. Kiefernzapfen,
Eicheln) oder Sämlinge von Waldbäumen, die zur Züchtung neuer
Bäume benutzt werden – kann so bis zu dessen Erzeuger
zurückverfolgt und auf seine Herkunft überprüft werden.
Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung die von
Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer vorgelegte
Durchführungsverordnung zum Forstvermehrungsgutgesetz (FoVGDV)
erlassen.
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass neu gepflanzte Bäume
möglichst gerade und kräftig und vor allem relativ schnell
wachsen. Sie dient also langfristig dem Erhalt schöner und
gesunder Wälder.
Des Weiteren wird der Kreis derer, die mit Saatgut handeln
dürfen, begrenzt. Lediglich lizenzierte Betriebe, die
regelmäßigen Prüfungen unterliegen, erhalten eine Genehmigung
zur gewerblichen Erzeugung und für den Handel von und mit
Saatgut.
Der Senat hat gleichzeitig den Gesetzentwurf zur Änderung des
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) zur
Kenntnis genommen. Die ASOG-Änderung regelt die Frage der
Zuständigkeit für die Ordnungsaufgaben des
Forstvermehrungsgutgesetzes und überträgt diese auf die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Zukünftig soll sie für
die Überprüfung der Betriebe und eine eventuelle Erhebung von
Gebühren zuständig sein. Der Entwurf wird nun dem Rat der
Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. |
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