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Kennzeichnungspflicht für Waldsaatgut

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Berlin, Germany
August 11, 2009

Quelle: Der Regierende Bürgermeister, Berlin
Aus der Sitzung des Senats am 11. August 2009


Für Waldsaatgut besteht künftig eine Kennzeichnungspflicht. Damit soll verhindert werden, dass qualitativ minderwertiges Saatgut in den Handel gelangt und dadurch nicht standortangepasste Bäume heranwachsen. Jedes gehandelte Forstvermehrungsgut – das sind die Samen (z. Bsp. Kiefernzapfen, Eicheln) oder Sämlinge von Waldbäumen, die zur Züchtung neuer Bäume benutzt werden – kann so bis zu dessen Erzeuger zurückverfolgt und auf seine Herkunft überprüft werden.

Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung die von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer vorgelegte Durchführungsverordnung zum Forstvermehrungsgutgesetz (FoVGDV) erlassen.

Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass neu gepflanzte Bäume möglichst gerade und kräftig und vor allem relativ schnell wachsen. Sie dient also langfristig dem Erhalt schöner und gesunder Wälder.

Des Weiteren wird der Kreis derer, die mit Saatgut handeln dürfen, begrenzt. Lediglich lizenzierte Betriebe, die regelmäßigen Prüfungen unterliegen, erhalten eine Genehmigung zur gewerblichen Erzeugung und für den Handel von und mit Saatgut.

Der Senat hat gleichzeitig den Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) zur Kenntnis genommen. Die ASOG-Änderung regelt die Frage der Zuständigkeit für die Ordnungsaufgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes und überträgt diese auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Zukünftig soll sie für die Überprüfung der Betriebe und eine eventuelle Erhebung von Gebühren zuständig sein. Der Entwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

 

 

 

 

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