„Force 1.5 G“ darf durch streng
befristete Ausnahmegenehmigung
des BVL in Befallsgebieten
angewendet werden
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hat
heute in Braunschweig für die
Anwendung des
Pflanzenschutzmittels „Force 1.5
G“ eine auf 120 Tage befristete
Ausnahmegenehmigung erteilt. Die
Genehmigung gilt ausschließlich
zur Bekämpfung des Westlichen
Maiswurzelbohrers und darf nicht
zur Kontrolle anderer
Maisschädlinge eingesetzt
werden. Das Mittel darf nur in
den Befallsgebieten des
eingewanderten Käfers benutzt
werden, der in Deutschland
bislang in Baden-Württemberg und
Bayern vorkommt.
Das in Granulatform abgegebene
Mittel mit dem Wirkstoff
Tefluthrin wird bei der Aussaat
mit dem Maiskorn in den Boden
gelegt und muss dabei sofort mit
Erde bedeckt werden. Der
Wirkstoff aus der Gruppe der
Pyrethroide wird nicht von der
aufwachsenden Maispflanze
aufgenommen, so dass Honigbienen
mit dem Mittel nicht in Kontakt
kommen.
Zur Bekämpfung der im Boden
überwinternden Larven des
Maiswurzelbohrers wurde unter
anderem das Saatgut bislang mit
Insektiziden aus der Gruppe der
Neonicotinoide behandelt.
Nachdem es im Frühjahr 2008 bei
der Aussaat durch unzureichend
gebeiztes Saatgut in Verbindung
mit bestimmten Sägeräten, die
den Abriebstaub in die Luft
abgaben, zu Bienenvergiftungen
in einigen Regionen
Südwestdeutschlands kam, hatte
das BVL vorsorglich diese
Zulassungen ruhen lassen. Am 9.
Februar 2009 entschied das BVL,
dass diese Zulassungen wegen
neuer Erkenntnisse bis auf
weiteres nicht wieder in Kraft
gesetzt werden können.
Der Westliche Maiswurzelbohrer
ist international der
bedeutendste Maisschädling. Um
die Ausbreitung des bislang in
Deutschland nur in
Baden-Württemberg und Bayern
vorkommenden Käfers zu
verhindern, hat die EU strenge
Quarantänevorschriften erlassen.
Die Mitgliedstaaten sind
verpflichtet, ein Monitoring zum
Auftreten des Käfers
durchzuführen und im Falle eines
Befalls Maßnahmen zur Bekämpfung
und zur Verhinderung der
Ausbreitung anzuordnen.