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Renewed approval of genetically modified maize MON810: European Food Safety Authority has no reservations
Neuzulassung von gentechnisch verändertem Mais MON810: Positive Bewertung durch die EFSA

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July 1, 2009

Source: GMO Safety / bioSicherheit

The expert panel on gene technology of the European Food Safety Authority (EFSA) has no reservations with regard to its renewed approval of the genetically modified (GM) MON810 in Europe. The first approval of this maize already was issued in 1998 and expired after ten years.

The only genetically modified plant that is cultivated in Europe was approved in 1998 according to the legislation valid at that time. After ten years at the latest, an application for the renewal of approval must be submitted. The GM plant or GMO foodstuff in question must once again be subjected to a safety assessment in which new scientific findings are considered. The current legal requirements that have been agreed upon by all EU Member States form the basis for readmission.

In the case of MON810, EFSA experts concluded that it is as safe as conventional maize for food and feed. This assessment, which is supported by various feed studies, is cited to have been confirmed by numerous scientific data published in the past ten years. Furthermore, the influence of MON810 on the environment is cited to have no essential difference to that of conventional maize cultivation.

In comparison to the first approval process, EFSA experts now have addressed the issue much more deeply of whether the Bt Protein formed by MON810 maize is not only harmful to the Corn borer pest but also to other animals. In the past years, much public discussion took place on the unavoidability of such undesirable effects on Non-target organisms. Furthermore, in some EU countries including Germany, cultivation bans issued for MON810 were justified with the doubts remaining with regard to this issue.

The new EFSA position towards MON810 has analysed numerous individual and combined studies (meta-studies) and also regard, for example, water-based insects, bees and rain worms. The EFSA experts refute a particular risk from MON810. A harmful effect on butterflies and moths certainly is possible, but under natural conditions butterfly and moth larvae hardly experience contact with the Bt protein produced by MON9810 maize. Model calculations indicate that approximately 0.3 to 0.8 per cent of cabbage moths for example may die if MON810 is cultivated in a region. Similar model calculations were conducted for other types of butterflies and moths. Subsequently, the EFSA experts nonetheless ruled out a risk to varieties of butterflies and moths was

Based on the EFSA position that has been published in the meanwhile, the EU Commission will develop a decision recommendation for the renewal of approval for MON810, for which Member States then will vote.

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Neuzulassung von gentechnisch verändertem Mais MON810: Positive Bewertung durch die EFSA

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrem am 30. Juni veröffentlichten Gutachten den gentechnisch veränderten Mais MON810 erneut für Mensch, Tier und Umwelt als unbedenklich eingestuft. Nicht-Zielorganismen wie Insekten und Regenwürmer seien nicht gefährdet. Dennoch werden von der EFSA Maßnahmen empfohlen, um Schmetterlingspopulationen zusätzlich zu schützen und der Entstehung von resistenten Schädlingen entgegenzuwirken. Laut EFSA steht damit einer erneuten Zulassung aus wissenschaftlicher Sicht nichts entgegen. Ähnlich urteilte bereits im November 2008 die zuständige Zulassungsbehörde in Spanien, deren Bericht in das EFSA-Gutachten eingeflossen ist. Die Entscheidung darüber liegt nun bei EU-Ministerrat und EU-Kommission.

Die wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA bezieht sich auf verschiedene Neuzulassungsanträge des Herstellerunternehmens Monsanto für die Nutzung von gentechnisch verändertem Bt -Mais MON810 als Lebens- und Futtermittel sowie für den Anbau. Eine Neuzulassung wurde nach Gentechnikrecht erforderlich, nachdem die Vermarktungsgenehmigung im April 2007 ausgelaufen war. MON810 wurde 1998 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften zugelassen. Spätestens nach zehn Jahren muss für gentechnisch veränderte Pflanzen oder GVO -Lebensmittel ein Wiederzulassungsantrag gestellt werden. Sie müssen erneut eine Sicherheitsbewertung durchlaufen, bei der neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden müssen. Grundlage für eine Neu-Zulassung sind die aktuellen, von allen Mitgliedsstaaten beschlossenen EU-Rechtsvorschriften. MON810 ist die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die in Europa angebaut wird.


Schwerpunkt: Umweltauswirkungen von MON810

Das EFSA-Expertengremium kam zu dem Schluss, dass MON810-Mais im Vergleich zu herkömmlichen Maispflanzen keine erhöhte Toxizität und eine unveränderte Lebens- und Futtermittelqualität aufweist. Von MON810-Mais gehe auch keine erhöhte Allergiegefahr aus. Da dieser Mais keine höhere Vermehrungs- oder Überlebensfähigkeit aufweise, seien negative Umweltauswirkungen durch eine unkontrollierte Verbreitung nicht größer als bei konventionellem Mais.

Ein Schwerpunkt des Gutachtens bezieht sich auf mögliche Auswirkungen von MON810-Mais auf Nicht‑Zielorganismen wie z.B. bestimmte Schmetterlingsarten, verschiedene räuberische Insektenarten und Bienen. Das Gremium bewertete dazu die vorhandenen Studien. Dabei wurden auch Studien einbezogen, die vom deutschen Landwirtschaftministerium als wissenschaftliche Begründung zum MON810-Verbot in Deutschland angeführt wurden. Das Gremium schloss aus den vorhandenen Daten, dass räuberische Insektenarten vom MON810-Anbau nicht stärker als durch konventionellen Maisanbau mit Insektizideinsatz betroffen sind. Das gleiche gilt nach Auswertung von Einzel- und Metastudien u.a. für Honigbienen, wasserbewohnende Insekten und Regenwürmer.

Modellberechnungen: Keine Gefährdung bestimmter Schmetterlingsarten
Schmetterlingslarven könnten geschädigt werden, wenn MON810-Pollen durch Windverwehung auf Pflanzen neben einem Bt-Maisfeld gelangen, von denen sich die Larven ernähren. Das Ausmaß der Gefährdung untersuchten die Experten durch Modellrechnungen auf Basis der vorhandenen Literatur-Daten. Für verschiedene Mais-Anbauregionen in Deutschland, Italien, Ungarn und Spanien wurden diese Berechnungen für Larven von drei verschiedenen Schmetterlingsarten (Tagpfauenauge, Admiral und Kohlmotte) durchgeführt. Die Kohlmotte gilt als besonders empfindlich gegenüber dem in MON810-Mais enthaltenen Bt-Protein. Die Modellierung zeigte, dass durch MON810-Anbau zwischen 0,06 Prozent und 0,15 Prozent einer Tagpfauenaugen- und Admiralpopulation in einer Region sterben könnten. Bei den Kohlmotten könnten zwischen 0,3 und 0,8 Prozent der Tiere betroffen sein. Weitere Tiere würden zwar nicht sterben, aber könnten geschädigt werden. Dieser Anteil liegt zwischen 0,18 und 2,5 Prozent bei den untersuchten Schmetterlingsarten. Das EFSA-Gremium zog aus diesen Daten den Schluss, dass der MON810-Anbau zu keiner bedeutenden Gefährdung dieser Arten führt.

Dennoch empfiehlt das Gutachten für Anbauregionen mit hoher Schmetterlingsdichte Schutzmaßnahmen wie die Pflanzung von Randstreifen mit herkömmlichem Mais um die Bt-Maisfelder. Damit soll der Austrag von Bt-Maispollen auf die Futterpflanzen reduziert werden.

 

 

 

 

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