News section
home news forum careers events suppliers solutions markets resources directories advertise contacts search site plan
 
.
Nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen: Ende der politischen Blockade in der EU?

.

Berlin, Germany
June 26, 2009

Quelle: bioSicherheit

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen künftig selbst entscheiden können. Mit diesem von elf Ländern eingebrachten Vorschlag soll die seit Jahren andauernde Blockade der EU-Gentechnik-Politik überwunden werden. Am Rande der Tagung der EU-Umweltminister in Luxemburg wurde auch über diese Initiative gesprochen. Doch ob die EU-Rechtsvorschriften tatsächlich geändert werden, ist noch offen.

Der von Österreich eingebrachte, von Griechenland, Bulgarien, Ungarn, Irland, Slowenien, Zypern, Lettland, Litauen und Zypern unterstützte Vorschlag sieht vor, dass gentechnisch veränderte Pflanzen zwar weiterhin nach den bestehenden Rechtsvorschriften EU-weit zugelassen werden, die einzelnen Länder jedoch deren Anbau national verbieten können. Einen ähnlichen Vorstoß hatten die "gentechnik-freundlichen" Niederlande bereits im März gemacht.

"Angesichts der unbefriedigenden gegenwärtigen Situation und der Ablehnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO ) in breiten Kreisen der Bevölkerung vieler Mitgliedsstaaten ist die Zeit gekommen, einen neuen Umgang mit der Zulassung von GVO in der Landwirtschaft zu finden," heißt es in dem von Österreich vorgelegten Papier.

Bisher: Nationale Verbote nur zur Gefahrenabwehr

Nach den derzeitig gültigen EU-Rechtsvorschriften kann ein einzelner Mitgliedsstaat den Anbau einer zugelassenen gv-Pflanze nur dann verbieten, wenn aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Zweifel an der Sicherheit aufgetaucht sind. Mit einem nationalen Verbot der betreffenden gv-Pflanze, so die Begründung für diese safeguard clause, kann ein Land rasch und wirksam reagieren, um die Gesundheit der Verbraucher oder die Umwelt vor den neu entdeckten Gefahren zu schützen. Bisher haben zahlreiche EU-Länder von dieser Verbotsklausel Gebrauch gemacht, zuletzt Deutschland beim Verbot von MON810-Mais.


Die wissenschaftlichen Gründe für solche Verbote, so die EU-Rechtsvorschriften, werden von dem für Gentechnik zuständigen Expertengremium der EFSA auf ihre Stichhaltigkeit überprüft. Zwar wurden bisher alle nationalen Anbauverbote als wissenschaftlich unbegründet eingestuft, doch bei der notwendigen Abstimmung im Ministerrat fanden sich nicht die erforderlichen Mehrheiten, um die Aufhebung der nationalen Verbote zu erzwingen.

Bei der Grünen Gentechnik besteht der gemeinsame europäische Binnenmarkt schon lange nicht mehr: Obwohl es EU-weit verbindliche Zulassungen gibt, ist in einigen Ländern der Anbau von gv-Pflanzen erlaubt, in den anderen dagegen verboten.

"Nationale Selbstbestimmung" trotz EU-weiter Zulassung

Mit den neuen Vorschlägen aus Österreich und den Niederlanden würde eine längst bestehende politische Realität legalisiert. Künftig soll ein EU-Mitgliedsstaat den Anbau einer zugelassenen gv-Pflanze zeitlich unbefristet verbieten können - und ohne eine wissenschaftliche Begründung für neue Gefahren liefern zu müssen. Die EU-Kommission soll zudem eine Liste mit möglichen "sozioökonomischen Kriterien" ausarbeiten, die zur Begründung nationaler Verbote herangezogen werden können.

Ziel des Vorschlags ist es, "eine nationale Selbstbestimmung zu ermöglichen, ohne den gesamten GVO-Zulassungsprozess in Frage zu stellen." Erst kürzlich hatte der Generaldirektor Umwelt der EU-Kommission, Karl Falkenberg, bei einem Gespräch mit Journalisten angekündigt, das EU-Zulassungssystem für GVO solle "möglichst bald" überarbeitet werden. Die Kommission wolle keine weiteren Entscheidungen "gegen die im Ministerrat vorherrschende Position zu GVO" durchsetzen, so Falkenberg. Er spielte damit auf die anstehenden Zulassungsentscheidungen über die Amflora-Kartoffel sowie zwei weitere gv-Maislinien an.

In Luxemburg nahmen die Umweltminister den Vorschlag zur Kenntnis. Weitere Länder, darunter Deutschland und Frankreich, erklärten ihre Unterstützung. Formelle Beschlüsse wurden jedoch nicht gefasst. Ohnehin kann nur die EU-Kommission Änderungen der bestehenden Rechtsvorschriften einleiten. Auch EU-Parlament und Mitgliedsstaaten müssen zustimmen. Zudem wird es noch einige Zeit dauern, bis die neue EU-Kommission im Amt und politisch handlungsfähig ist. Nicht eindeutig geklärt ist auch, ob die Verlagerung der politischen Entscheidungskompetenz auf die Mitgliedsstaaten mit den von der EU unterzeichneten WTO-Verträgen vereinbar ist.

Kurzfristig wird sich wenig ändern, weder an den Rechtsvorschriften, noch an der verfahrenen politischen Situation.

GVO-Zulassungsverfahren in der EU: Die nächste Reform?

 

 

Mehr bei bioSicherheit

 

The news item on this page is copyright by the organization where it originated - Fair use notice

Other news from this source


Copyright © SeedQuest - All rights reserved