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Eilantrag der Firma Monsanto abgelehnt - Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt MON810-Verbot

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Germany
May 5, 2009

Quelle: bioSicherheit
http://www.biosicherheit.de/de/aktuell/685.doku.html

Das im April verfügte Anbauverbot für gentechnisch veränderten Bt-Mais MON810 bleibt weiterhin bestehen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte einen Eilantrag der Firma Monsanto gegen das Verbot ab. In der Begründung heißt es, es gebe zwar keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine Gefährdung der Umwelt durch MON810, es genüge aber, wenn Anhaltspunkte vorliegen. Die Firma Monsanto prüft nun den Einsatz weiterer Rechtsmittel.

Am 14. April 2009 hatte Bundeslandwirtschaftministerin Ilse Aigner den Anbau von gentechnisch verändertem Bt -Mais MON810 in Deutschland mit sofortiger Wirkung verboten. Die Herstellerfirma Monsanto klagte im Eilantrag gegen das Verbot, um doch noch eine Aussaat von MON810 in diesem Frühjahr zu ermöglichen. Die Klage wurde nun vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgewiesen.

Nach EU-Recht sind nationale Anbauverbote für EU-weit zugelassene gentechnisch veränderte Nutzpflanzen nur dann zulässig, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die auf mögliche Gefahren für die Umwelt schließen lassen. In der Begründung für das Verbot wurde eine Reihe älterer Studien angeführt, die zuvor bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft worden waren. In keinem Fall sahen die EFSA-Experten Hinweise für eine Gefährdung der Umwelt durch MON810. Lediglich zwei Studien, die zur Begründung des Verbots herangezogen wurden, sind neueren Datums. Sie sollen eine Gefährdung von Zweipunktmarienkäfern und Wasserflöhen durch MON810 belegen, sind aber wissenschaftlich umstritten.

In der Urteilsbegründung heißt es, nach vorläufiger Prüfung bestehe eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange. Es gebe zwar keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass der gentechnisch veränderte Mais zu erhöhten Gefahren für die Umwelt führe. Diese müssten aber auch nicht vorliegen. Es genüge, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten. Für die Risikoermittlung und –bewertung habe die zuständige Behörde einen Beurteilungsspielraum. Das Gericht habe nur zu prüfen, ob die Behörde die Risiken ausreichend ermittelt und willkürfrei bewertet habe. Das sei hier der Fall.

Das Gericht hatte auf den Eilantrag eine vorläufige Entscheidung zu treffen. Die endgültige Entscheidung wird in dem noch ausstehenden Hauptsacheverfahren getroffen. Die Firma Monsanto kündigte an, den Einsatz weiterer Rechtsmittel zu prüfen.

 

 

Monsanto files suit in Germany against cultivation ban for genetically modified maize MON810

 

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