Germany
May 5, 2009Quelle:
bioSicherheit
http://www.biosicherheit.de/de/aktuell/685.doku.html
Das im April verfügte
Anbauverbot für gentechnisch veränderten Bt-Mais MON810 bleibt
weiterhin bestehen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte
einen Eilantrag der Firma Monsanto gegen das Verbot ab. In der
Begründung heißt es, es gebe zwar keine gesicherten
wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine Gefährdung der Umwelt
durch MON810, es genüge aber, wenn Anhaltspunkte vorliegen. Die
Firma Monsanto prüft nun den Einsatz weiterer Rechtsmittel.
Am 14. April 2009 hatte
Bundeslandwirtschaftministerin
Ilse Aigner den Anbau von gentechnisch verändertem Bt -Mais
MON810 in Deutschland mit sofortiger Wirkung verboten. Die
Herstellerfirma Monsanto
klagte im Eilantrag gegen das Verbot, um doch noch eine Aussaat
von MON810 in diesem Frühjahr zu ermöglichen. Die Klage wurde
nun vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgewiesen.
Nach EU-Recht sind nationale Anbauverbote für EU-weit
zugelassene gentechnisch veränderte Nutzpflanzen nur dann
zulässig, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die
auf mögliche Gefahren für die Umwelt schließen lassen. In der
Begründung für das Verbot wurde eine Reihe älterer Studien
angeführt, die zuvor bereits von der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft worden waren. In keinem
Fall sahen die EFSA-Experten Hinweise für eine Gefährdung der
Umwelt durch MON810. Lediglich zwei Studien, die zur Begründung
des Verbots herangezogen wurden, sind neueren Datums. Sie sollen
eine Gefährdung von Zweipunktmarienkäfern und Wasserflöhen durch
MON810 belegen, sind aber wissenschaftlich umstritten.
In der Urteilsbegründung heißt es, nach vorläufiger Prüfung
bestehe eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein
solches Verbot verlange. Es gebe zwar keine gesicherten
wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass der gentechnisch
veränderte Mais zu erhöhten Gefahren für die Umwelt führe. Diese
müssten aber auch nicht vorliegen. Es genüge, wenn sich
Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt
werden könnten. Für die Risikoermittlung und –bewertung habe die
zuständige Behörde einen Beurteilungsspielraum. Das Gericht habe
nur zu prüfen, ob die Behörde die Risiken ausreichend ermittelt
und willkürfrei bewertet habe. Das sei hier der Fall.
Das Gericht hatte auf den Eilantrag eine vorläufige Entscheidung
zu treffen. Die endgültige Entscheidung wird in dem noch
ausstehenden Hauptsacheverfahren getroffen. Die Firma Monsanto
kündigte an, den Einsatz weiterer Rechtsmittel zu prüfen. |
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