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UFOP-Vorstand begrüßt deutliche Verbesserungen bei heimischen Körnerleguminosen im Rahmen von Agrarumweltprogrammen

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Berlin, Germany
May 18, 2009

Der Vorstand der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) hat anlässlich seiner Sitzung vom 18. Mai 2009 den PLANAK-Beschluss zur Einführung einer zusätzlichen Agrarumweltmaßnahme „Klimaschonender Anbau von Körnerleguminosen“ ab 2010 begrüßt. Hierfür sind in einer fünfjährigen Verpflichtung jährlich mindestens 10 Prozent Körnerleguminosen auf der bestehenden Ackerfläche des Betriebes anzubauen. Als Förderung sind im PLANAK-Beschluss 220 Euro je Hektar Körnerleguminosenanbaufläche aufgeführt. Diese Maßnahme kann mit anderen Agrarumweltmaßnahmen wie z.B. „Vielfältige Fruchtfolgen“ oder „Mulch- und Direktsaat“ kombiniert werden. Mit dem PLANAK-Beschluss ist in Deutschland der Rahmen gesetzt, den die Bundesländer für ihre Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung nutzen können.

Mit der neuen Agrarumweltmaßnahme hat die Politik die Forderung der UFOP nach finanziellen Anreizen für den Anbau der heimischen Körnerleguminosen Ackerbohne, Futtererbse und Süßlupine aufgegriffen. Im Dezember 2008 hatte Dr. Klaus Kliem, Vorsitzender der UFOP, sowohl Bundesministerin Aigner als auch die Länderagrarminister angeschrieben und unter Hinweis auf die sogenannten „Neuen Herausforderungen“ im Health Check die Besserstellung heimischer Körnerleguminosen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen angemahnt. Die bisherige Regelung stellte für diese Kulturen keinen ausreichenden Anreiz dar, obwohl diese in der Fruchtfolge als Stickstoff fixierende Pflanzenarten nachweisbare und unbestreitbare Vorteile aufweisen. Darüber hinaus erbringen Ackerbohne, Futtererbse und Süßlupine – über die eigentliche pflanzliche Erzeugung hinaus – für die gesamte Gesellschaft sowie die Umwelt wichtige Leistungen. Der Beitrag zur globalen Erwärmung beträgt gemäß den Ergebnissen das EU-Forschungsvorhabens GL-Pro bei einer Erbsenfruchtfolge nur 88 Prozent einer Getreide-Fruchtfolge.

 

 

 

 

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