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Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg über Beschwerde von Monsanto

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Berlin, Germany
May 28, 2009

„Heute hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Entscheidung über die Beschwerde der Firma Monsanto zum Anbauverbot von Mon810 in Deutschland getroffen. Zum zweiten Mal wurde nun meine Entscheidung bestätigt. Ich bin zufrieden, dass die Beschwerde zurückgewiesen wurde“, sagte Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ilse Aigner. „Damit bleibt die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Ernährung erhalten“, so Aigner weiter.

Das bedeutet, dass bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig in der Hauptsache der gentechnisch veränderte Mais MON810 der Firma Monsanto in Deutschland nicht kommerziell angebaut werden darf. Mit einer solchen Entscheidung in der Hauptsache ist frühestens im Herbst zu rechnen.

Am 14. April dieses Jahres hatte die Bundeslandwirtschaftsministerin auf der Grundlage der Bewertung einiger Studien durch Bundesbehörden (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Julius Kühn Institut, Bundesamt für Naturschutz) entschieden, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Schutzklausel nach § 20 Abs. 3 Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt. Damit hatte sie den Anbau von Mon810 in Deutschland verboten.

In der Entscheidung hatte die Bundesministerin auch berücksichtigt, dass mittlerweile 5 Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtswirksam entsprechende Schutzmaßnahmen in Bezug auf den MON810-Mais erlassen hatten.

 

 

Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 in Deutschland 2009 endgültig verboten

 

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