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40 Jahre Europäisches Patentübereinkommen – Klare Abgrenzung zwischen Sorten- und Patentschutz wichtiger denn je


Bonn, Germany
October 16, 2013

Am 17.10.2013 wird der 40-jährige Geburtstag des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) gefeiert. Ein Grund, einem erfolgreichen Patentsystem zu gratulieren und gleichzeitig eine kritische Reflektion aus Sicht der Pflanzenzüchtung vorzunehmen. „Für die Pflanzenzüchtung ist eine klare Abgrenzung zwischen Sorten- und Patentschutz im Hinblick auf den zunehmenden Einfluss des Patentrechtes in der Pflanzenzüchtung notwendig“, betont Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP).

Auf Grundlage der UPOV Konvention von 1961 ist der Sortenschutz das primäre Schutzrecht für den Schutz geistigen Eigentums in der Pflanzenzüchtung. Das Patentrecht und damit das Europäische Patentübereinkommen hat mit dem Einzug der Biotechnologie in die Pflanzenzüchtung zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Denn für technische Erfindungen in der Pflanzenzüchtung und der Molekularbiologie steht der Sortenschutz nicht zur Verfügung. Hier ist ein angemessener Schutz durch das Patentrecht notwendig.

Der Patentschutz ist allerdings restriktiver als der Sortenschutz, der mit seinem Züchtungsvorbehalt den Zugang für Weiterzüchtung mit geschützten Sorten sowie anschließender Vermarktung dieser neuen Sorten ermöglicht. Züchter können so auf den Vorleistungen anderer Züchter aufbauen. Damit wird der Zugang zu Pflanzen und somit zu genetischer Vielfalt gesichert und der Züchtungsfortschritt zum Wohle einer ertragreichen Landwirtschaft und der Gesellschaft befördert.

Um für Innovationen in der modernen Pflanzenzüchtung ein optimal abgestimmtes Schutzrechtssystem zu schaffen, muss die Schnittstelle zwischen Sorten- und Patentschutz klar und ausgewogen definiert sein. Anpassungen durch Implementierung der sogenannten europäischen Biopatentrichtlinie von 1998 in das EPÜ zeigen vielfältige Ansätze, die Patentierung biologischen Materials und das Verhältnis von Sorten- und Patentschutz zu regeln.

Insbesondere im Bereich der klassischen Züchtung (Kreuzung und Selektion) droht aber die vermehrte Patentierung von Pflanzen, den Sortenschutz und damit den Zugang zu genetischer Vielfalt auszuhöhlen. „Der BDP begrüßt daher die sogenannte Brokkoli 1-Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes, nach der Züchtungsverfahren, bestehend aus Kreuzung und Selektion, nicht patentiert werden dürfen“, so Schäfer. Nach Auffassung des BDP darf es in Konsequenz der Entscheidung auch keine Patente auf die Pflanzen geben, die aus Kreuzung und Selektion entstanden sind.

„Das EPÜ muss sich neuen Entwicklungen weiter anpassen, um seinen wichtigen Zweck, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum in allen technologischen Gebieten zu fördern, erfüllen zu können“, resümiert Schäfer.

Über den BDP
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) mit Sitz in Bonn und Berlin ist die berufsständische Vertretung der rund 130 deutschen Pflanzenzuchtunternehmen und Saatenhändler aus den Bereichen Landwirtschaft, Gemüse und Zierpflanzen. Mit einer F&E-Quote (Forschung & Entwicklung) von 16,1 Prozent gehört die Pflanzenzüchtung zu den innovativsten Branchen in Deutschland. Rund 12.000 Beschäftigte finden in ihr einen Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf folgenden Stufen der Wertschöpfungskette.
 



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Website: http://www.bdp-online.de

Published: October 16, 2013



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