Germany
April 25, 2014
Welttag des geistigen Eigentums am 26. April 2014
Das geistige Eigentum an Erfindungen im technischen Bereich wird durch Patente geschützt. So werden die bei der Entwicklung neuer Techniken entstandenen hohen Kosten abgesichert.
Auch die Züchtung neuer Pflanzensorten ist mit großem finanziellen und zeitlichen Einsatz verbunden, erfordert hohes Wissen und Erfahrung. Der Sortenschutz sichert diesen Aufwand ab.
Das Sortenschutzgesetz fördert den züchterischen Fortschritt bei garten-baulich und landwirtschaftlich genutzten Pflanzenarten und trägt zum Erhalt der genetischen Vielfalt bei. Jeder Züchter kann Schutz für eine neue Pflanzensorte in Deutschland beim Bundessortenamt beantragen. Diese prüft dann, ob sich die neue Sorte von bereits geschützten Sorten unterscheidet, in sich homogen und über eine längere Zeit beständig ist.
Zurzeit haben in Deutschland 1.747 Sorten diesen Schutz, auf dessen Basis eine Lizenzgebühr für verkauftes Saat- und Pflanzgut erhoben werden kann.
Quelle: Bundessortenamt. Stand: 25.04.2014
EU-weiter Sortenschutz
Der europaweit geltende Sortenschutz wird vom Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) erteilt. Das Bundessortenamt führt im Auftrag des CPVO Prüfungen durch und gibt jährlich mehr als 600 Prüfberichte dorthin ab. Aktuell haben über 21.500 Pflanzensorten aus dem gesamten Pflanzenreich europäischen Sortenschutz.