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Europa wählt - Pflanzenzüchtung steht für Zukunft - Herausforderungen wie Ernährungssicherung, Klimawandel und Ressourceneffizienz können ohne züchterischen Fortschritt nicht gelöst werden


Bonn, Germany
May 20, 2014

Im Vorfeld der Europawahl am 25. Mai 2014 macht der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) auf die unzureichende Planungssicherheit für ein dauerhaft erfolgreiches Wirtschaften der Branche aufmerksam.

„Um die unternehmerischen Tätigkeiten der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen auf ein rechtlich stabiles Fundament zu stellen, ist es von großer Notwendigkeit, dass die europäischen Entscheidungsträger die Leistungen und Interessen der Pflanzenzüchter und Saatenhändler stärker als bisher anerkennen“, fordert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP.
 
Im Mittelpunkt der Erwartungen an die europäische Politik stehen der ausgewogene Schutz geistigen Eigentums und der Umgang mit geringsten unbeabsichtigten, technisch und biologisch unvermeidbaren GVO-Spuren in Saatgut. Weitere Kernanliegen sind ein ausgewogenes europäisches Saatgutrecht, der ungehinderte Zugang zu genetischen Ressourcen, die Zulassung von Beizmitteln sowie die Harmonisierung von Handelsbedingungen bei fairem Wettbewerb.
Sortenschutz als primäres Schutzrecht ausbauen – bessere Durchsetzbarkeit gewährleisten
Pflanzenzüchter investieren über 15 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung, wovon vor allem Landwirtschaft, Gartenbau sowie die Gesellschaft profitieren. Die notwendigen Investitionen können nur getätigt werden, wenn der Rückfluss durch Lizenz- sowie Nachbaugebühren gesichert ist. Die gegenwärtige rechtliche Situation bei der Erhebung der Nachbaugebühren ist jedoch unbefriedigend. Das Verfahren zur Erhebung von Nachbaugebühren ist umständlich und für Züchter und Landwirte gleichermaßen ungerecht. Es muss eine praktikable und praxisnahe Nachbauregelung geschaffen werden.
 
Der Sortenschutz ist seit jeher das primäre Schutzrecht für Pflanzensorten. Durch den Züchtungsvorbehalt können die Züchter immer wieder auf neuestes genetisches Material zugreifen und dieses züchterisch verbessern. Die Grundprinzipien des Sortenschutzes sind zu bewahren und weiter auszubauen. Sie dürfen nicht unterlaufen werden. Für technische Erfindungen in der Pflanzenzüchtung ist allerdings ein angemessener Schutz durch das Patentrecht notwendig. Dieser darf aber Pflanzen, die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren – also solchen, die auf Kreuzung und Selektion beruhen – hergestellt werden, nicht umfassen.
 
Mit der Reform des nationalen Patentgesetzes hat der deutsche Gesetzgeber bereits Klarheit in der Begrenzung des Patentschutzes auf technische Erfindungen geschaffen. Eine entsprechende Regelung muss europaweit einheitlich umgesetzt werden.
 
Saatgutrecht – Züchtungsfortschritt sichern
Das europäische Saatgutrecht ist mit Augenmaß zu überarbeiten. Zu weitreichende Ausnahmeregelungen dürfen nicht zu einer Schwächung der bewährten Grundsätze einer objektiven Prüfung und Zulassung neuer Sorten führen.
 
Seit den 1960er Jahren unterstützen die europäischen Saatgutrichtlinien die Zielsetzung des angewandten Verbraucherschutzes erfolgreich. Das Saatgutrecht mit den Elementen einer hoheitlichen Sortenzulassung und staatlichen Qualitätsvorgaben sowie deren Überprüfung durch amtliche Behörden bildet die verlässliche Grundlage für eine neutrale und objektive Sortenwahl der Landwirte und Anbauer mit qualitativ hochwertigem Saatgut.
 
Die Politik muss einer Schwächung des Saatgutrechts durch z. B. zu weitreichende Ausnahmen für heterogenes Material und für Kleinunternehmen entgegenwirken. Mengenbeschränkungen für Erhaltungssorten sind weiterhin aufrechtzuerhalten.
Rechtssicherheit schaffen – Umgang mit geringsten unbeabsichtigten, technisch und biologisch unvermeidbaren GVO-Spuren in Saatgut regeln
Händler, Anbauer und Landwirte leben in ständiger Unsicherheit, dass geringste Spuren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihren Produkten nachgewiesen werden. Trotz intensiver Anstrengungen können in einer Umwelt, in der gv-Pflanzen eine immer bedeutendere Rolle spielen, geringste, biologisch unvermeidbare Vermischungen jedoch nie ausgeschlossen werden. Bereits ein einziger, unverschuldeter GVO-Verdachtsfall zieht existenzbedrohende wirtschaftliche Konsequenzen nach sich. Kleine Unternehmen können das mit hoher Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich nicht verkraften und werden zur Aufgabe gezwungen. Und auch für größere Unternehmen stellt dies ein unkalkulierbares Risiko dar. Falsch positive Ergebnisse bei der GVO-Analytik können aufgrund hoch sensitiver Messmethoden leider nie ausgeschlossen werden.
 
Um die anhaltende Rechtsunsicherheit für landwirtschaftliche Akteure zu beenden, ist die Etablierung einer „technischen Lösung“ und einer B-Probe für Saatgut notwendig.
 
Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen weltweit sicherstellen – biologische Vielfalt erhalten und nutzen
Jede neue Pflanzensorte baut auf bereits bestehenden Sortenkomponenten auf. Der weltweit ungehinderte Zugang zu Pflanzenmaterial, in Deutschland gesichert durch den Züchtungsvorbehalt, ist für die Pflanzenzüchtung essenziell und darf nicht behindert werden. Systeme, die dies gewährleisten – wie der Internationale Vertrag für Pflanzengenetische Ressourcen (ITPGRFA), kurz International Treaty der FAO – sind zu stärken.
 
Der International Treaty der FAO regelt den Zugang zu den wichtigsten Ernährungspflanzen verlässlich und sichert einen fairen wirtschaftlichen Ausgleich bei deren Nutzung. Dieses in der Praxis etablierte Modell muss auf alle züchterisch bearbeiteten Pflanzenarten ausgedehnt werden.
 
Bei der Umsetzung der Convention on Biological Diversity (CBD) über den Zugang zu genetischen Ressourcen in nationales Recht gilt es zu verhindern, dass unverhältnismäßige Dokumentationspflichten die Handlungsfähigkeit der Pflanzenzüchter behindern. Nachweise über die erste mit der genetischen Ressource gezüchtete Sorte hinaus unterlaufen den Züchtungsvorbehalt im Sortenschutz. Die Züchtungsarbeit würde dadurch unverhältnismäßig belastet, was unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft hätte.
 
Saatgut umwelt- und anwenderfreundlich schützen – politische Entscheidungen zur Zulassung von Beizmitteln an wissenschaftlichen Ergebnissen ausrichten
Beizung von Saatgut stellt ein wesentliches Element des integrierten Krankheitsmanagements im Pflanzenbau dar. Saatgutbeizung ist eine punktgenaue Technologie, die gezielt am Saatkorn eingesetzt wird. Richtig angewendet ist sie nachgewiesen in höchstem Maße umwelt- und anwenderschonend und in vielen Bereichen gleichzeitig die wirksamste Methode, die Pflanze von Beginn ihres Wachstums vor Schädlingen und Krankheiten zu schützen. Beizmittel stehen derzeit im Rahmen der Zulassung verstärkt im Fokus politischer Arbeit. Risiko- und Folgenabschätzung entbehren zum Teil nachvollziehbarer wissenschaftlicher Argumentationen.
 
Mandatsträger auf nationaler und europäischer Ebene sind gefordert, politische Entscheidungen auf wissenschaftlich fundierter Basis zu treffen. Es ist zwingend notwendig, dass künftige politische Entscheidungen zur Verwendung von Beizmitteln aufgrund transparenter, nachvollziehbarer, wissenschaftlicher Ergebnisse getroffen werden. Erfolgreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen der Wirtschaft müssen anerkannt werden und in die Bewertung der Beizmittelzulassung einfließen. Ein entsprechendes Engagement der deutschen Politik auch auf europäischer Ebene ist dabei unerlässlich.
 
Handelsbedingungen harmonisieren – fairen Wettbewerb ermöglichen
Qualitativ hochwertiges Saatgut deutscher Pflanzenzüchter ist weltweit gefragt. Die überwiegend mittelständisch organisierte deutsche Saatgutwirtschaft agiert sehr erfolgreich auf den internationalen Märkten. Die deutschen Pflanzenzüchter erwirtschaften bereits über 70 Prozent ihres Umsatzes im Ausland. Ein effektiver Sortenschutz in den Zielländern, faire, transparente und einheitliche Regeln für den internationalen Saatgutverkehr sowie praktikable phytosanitäre Bestimmungen sind für das internationale Geschäft von großer Bedeutung.
 
Geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zur Etablierung des Sortenschutzes als dem für die Pflanzenzüchtung maßgeblichen Eigentumsrecht sind international von Bedeutung. Die wesentlichen und über Jahrzehnte etablierten Eckpfeiler des Saatgutverkehrs, nämlich die staatliche Sortenzulassung und Saatgutanerkennung unter amtlicher Aufsicht im Bereich der landwirtschaftlichen Arten, sind unbedingt zu erhalten. Sachlich unbegründete nichttarifäre Handelshemmnisse sind schnellstmöglich zu beseitigen.
 
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP):
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mit Sitz in Bonn und Berlin ist die berufsständische Vertretung der rund 130 deutschen Pflanzenzuchtunternehmen und Saatenhändler aus den Bereichen Landwirtschaft, Gemüse und Zierpflanzen. Mit einer F&E-Quote (Forschung & Entwicklung) von 15,1 Prozent gehört die Pflanzenzüchtung zu den innovativsten Branchen in Deutschland. Rund 5.800 Beschäftigte finden in ihr einen Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf folgenden Stufen der Wertschöpfungskette.


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Website: http://www.bdp-online.de

Published: May 20, 2014



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