Rheinland-Pfalz, Germany
April 23, 2015
Quelle: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Auf die Unverzichtbarkeit aktueller Schutzmaßnahmen gegen aggressive Schädlinge und Pflanzenkrankheiten in Landwirtschaft und Weinbau verweist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Prävention und Bekämpfungsmaßnahmen seien gerade im Frühstadium des Wachstums notwendig, um die Voraussetzungen für eine gute Pflanzenentwicklung und eine gute Ernte zu schaffen, so Kammerpräsident Norbert Schindler MdB. „Diese zu unterlassen, wäre genau so fahrlässig wie der Verzicht auf eine medizinische Behandlung mit Medikamenten beim kranken Menschen.“
Der Kammerpräsident weist darauf hin, dass die landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe auch bei den aktuellen Pflanzenschutzmaßnahmen streng nach den Vorgaben und Standards der ‚Guten fachlichen Praxis‘ handeln, wie sie von EU und Vereinten Nationen definiert werden. Für die Betriebe bedeute das die Beachtung eines strengen Regelwerks für den Einsatz nur der Pflanzenschutzmittel, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen wurden. Schindler erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass mit der Zulassungsfähigkeit eines Pflanzenschutzmittels für jede konkrete Art der Verwendung (z.B. gegen den Echten Mehltau) gesondert geprüft wird.
Der Einsatz biologischer Maßnahmen zum Pflanzenschutz werde von Landwirten und Winzern bereits in vielen Bereichen praktiziert. So werde ein gefährlicher Fraßschädling im Weinbau inzwischen großflächig mit einem Sexuallockstoff (Pheromon) bekämpft, der keinerlei Nebenwirkung für Fauna und Flora in der Kulturlandschaft habe. Wie in Medizin und Pharmazie sei aber auch beim Pflanzenschutz ein völliger Verzicht auf wirksame Mittel gegen Schädlinge, wie Raupen, Läuse oder Milben, und Krankheiten, wie Mehltau, Oidium oder Peronospora, nicht möglich. Präsident Schindler: „Die Bauern und Winzer agieren hier im Bewusstsein ihrer ökologischen und betriebswirtschaftlichen Verantwortung. Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln heißt das, so wenig wie möglich und so viel wie nötig.“