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Schutz von Landwirten und Züchtern im EU-Patentrecht gewährleisten - Deutscher Bauernverband wendet sich zum EU-Patent an EU-Abgeordnete


Germany
July 3, 2012

„Nationale Regelungen dürfen durch das einheitliche EU-Patent nicht ausgehebelt werden – wie etwa der Schutz der Landwirte vor einer Haftung beim Auskreuzen von patentgeschützem Material oder das Züchterprivileg.“ Dies forderte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, anlässlich der Verhandlungen in Brüssel zur „Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in der EU“, die sich kurz vor Abschluss befinden.

In einem Schreiben an die deutschen Abgeordneten in Brüssel stellte Born klar, dass der Bauernverband Patente auf Tiere und Pflanzen grundsätzlich ablehnt. Das derzeitige deutsche Patentrecht biete jedoch zumindest hilfreiche Lösungen, indem Spielräume aus der Biopatentrichtlinie genutzt würden. So wurde die Auskreuzungsregelung in Deutschland aufgrund der negativen Erfahrungen aus dem amerikanischen Rechtsraum eingeführt, damit Landwirte nicht das Haftungsrisiko tragen müssen, wenn patentgeschütztes Material auf ihre Flächen auskreuzt. „Diese Haftungserleichterung darf auf keinen Fall über das
EU-Recht ausgehebelt werden“, forderte Born. Deshalb warb Born bei den EU-Abgeordneten, die Forderung des Berufsstandes nach einer sogenannten „Unberührtheitsklausel“ zu unterstützen. Danach bleibt nationales Recht, welches im Einklang mit der Biopatentrichtlinie steht, weiterhin anwendbar. Auch die Bundesregierung hatte sich in den Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Justizministerrat (Trilog-Verhandlungen) intensiv hierfür eingesetzt.

Ein vergleichbares Problem, wonach positive deutsche Regelungen künftig nicht mehr angewendet werden könnten, stellt sich im Hinblick auf das Züchterprivileg. Dieses ist aus Sicht der Landwirtschaft ein unabdingbares Instrument zur zumindest teilweisen Sicherung der freien Verfügbarkeit genetischen Materials. Deshalb schlug Born erneut die Einführung eines EU-weiten Züchtungsprivilegs nach Vorbild des Sortenschutzrechtes vor, damit auch grenzüberschreitende Züchtung weiterhin möglich bleibt.

Der Bauernverband appellierte an die Verhandlungspartner, jetzt die Probleme des EU-Patentrechts sachgerecht und praxisorientiert zu lösen, nachdem die mit inhaltlichen Aspekten verknüpfte umstrittene Verfahrensfrage nach dem neuen Sitz des zukünftigen europäischen Patentgerichts „salomonisch“ unter den Ländern Frankreich, Großbritannien und Deutschland gelöst wurde.
 



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Website: http://www.bdp-online.de

Published: July 3, 2012



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