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Forstsaatgut: Basisdaten für nachhaltige Ernte ermittelt


Berlin, Germany
February 21, 2013

In den vergangenen vier Jahren koordinierte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV)erfolgreich ein Projekt gefördert, in dem die Mindestfläche und die Mindestbaumzahl sowie die Mindestzahlen zu beerntender Bäume für eine genetisch nachhaltige Forstsaatguternte ermittelt wurden. Jetzt liegt der Endbericht zu dem Modell- und Demonstrationsvorhaben vor.
Eine nachhaltige Waldentwicklung ist langfristig auf die ökologische Stabilität ausgerichtet. Entscheidend dabei ist, die Anpassungsfähigkeit der Wälder auf sich vielfältig ändernde Umweltfaktoren zu erhalten. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist die generationenübergreifende Erhaltung der genetischen Vielfalt der Bestände.

Nachhaltige Ernte von Forstsaatgut
Anhand der Baumarten Stiel-Eiche, Trauben-Eiche und Vogel-Kirsche zeigten das Bayerische Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht, der Landesbetrieb Forst Brandenburg, der Landesbetrieb Wald und Holz NRW und die Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Thünen-Institut in welchem Umfang die genetische Vielfalt des geernteten Saatgutes derjenigen des Ausgangsbestandes entspricht. Des Weiteren wurde untersucht, ob und wie sich die genetische Zusammensetzung des gewonnenen Saatgutes in Abhängigkeit von Baumzahl und deren Verteilung ändert. Ziel ist die Ermittlung der Mindestbestandsgröße (Fläche und Mindestbaumzahl der beerntungsfähigen Bestände) und die mindestens benötigten Bäume für die nachhaltige Saatguternte.

Die Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass bei der Vogel-Kirsche 25 Saatgutbäume für die genetisch nachhaltige Ernte ausreichen. Bei den Eichen sind wegen des höheren Fremdpolleneintrags zwischen 30 und 40 Saatgutbäume erforderlich. In der Praxis werden Eicheln über Netze gesammelt. Es reichen hierbei 10 bis 25 Netze in Mindestabständen von 20 bis 50 Meter aus, um 95 Prozent der genetischen Vielfalt des Altbestandes in der Saatgutgeneration zu erhalten. In kleineren Beständen (unter zehn Hektar) wird ein Mindestabstand von 20 Meter zwischen den Samenbäumen und in größeren Beständen (über zehn Hektar) mindestens 50 Meter empfohlen.

Ausführliche Informationen
Die BLE veröffentlicht unter http://www.ble.de parallel zum Projektbericht eine Kurzfassung, in der die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt werden. Für weitergehende Fragen wenden sich Interessenten direkt an das Referat 314, Agrarforschung, Telefon 0228/ 6845 -2965, oder direkt an die Projektbeteiligten.
 



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Website: http://www.bmelv.de

Published: February 21, 2013

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