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„Tag der Biologischen Vielfalt - Zugang zu genetischen Ressourcen ist für züchterischen Fortschritt in der Pflanzenzüchtung essenziell


Bonn, Germany
22. Mai 2014

Am Tag der Biologischen Vielfalt 2014 bekräftigt der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter seine Forderung nach praktikablen europäischen Vorgaben zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls und einer Stärkung des Internationalen Vertrages für pflanzengenetische Ressourcen (ITPGRFA).

Die Pflanzenzüchter in Deutschland leisten durch die kontinuierliche Entwicklung neuer Sorten einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt und zur Erweiterung der Biodiversität. Der Zugang und die Nutzung eines weltweiten Genpools zur Bewältigung künftiger Herausforderungen wie der Welternährung oder dem Klimawandel sind dafür elementar und müssen ausgebaut werden.

In Deutschland sind über 3.000 Sorten bei den landwirtschaftlichen Arten und im Bereich Gemüse zugelassen. Im Bereich Zierpflanzen sind fast 1.800 Sorten geschützt. Jedes Jahr kommen neue Sorten hinzu „Die Pflanzenzüchter schaffen mit ihrer Arbeit eine große Bandbreite an Sorten und fördern so die biologische Vielfalt heimischer Arten“, erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP.

Pflanzenzüchtung beruht auf der Schaffung immer wieder neuer Kombinationen genetischer Bausteine, um die jeweils besten Eigenschaften von Pflanzen miteinander zu verbinden. Züchter müssen deshalb auf den Vorleistungen anderer Züchter aufbauen können und Zugang zu Pflanzen und somit zu genetischer Vielfalt in Form von neuen Sorten und pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) haben. Der Zugang und die Konditionen für den Zugang und Vorteilsausgleich zu PGR sind durch die Convention on Biological Diversity (CBD) und das ergänzende Nagoya-Protokoll sowie in Bezug auf Arten, die für Landwirtschaft und Ernährung wichtig sind, durch den ITPGRFA geregelt.

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls wird der Zugang zu genetischen Ressourcen erheblich erschwert. Gleichzeitig steht der ITPGRFA als Alternative für die wichtigsten landwirtschaftlichen Arten finanziell unter Druck. Mit der Initiative „Varieties for Diversity“ versuchen die Züchter, den immensen Wert des Züchtungsvorbehaltes auch für Entwicklungsländer stärker sichtbar zu machen. http://www.bdp-online.de/de/Pflanzenzuechtung/Herausforderungen/Biodiversitaet/Varieties_for_Diversity/

BDP setzt sich für praktikable Umsetzung des Nagoya-Protokolls ein
Nachdem das EU-Parlament im März dem Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls zugestimmt hat, wird die Europäische Union (EU) voraussichtlich noch in diesem Jahr die Verordnung zur Umsetzung verabschieden. Das Nagoya-Protokoll beinhaltet Durchführungsbestimmungen zur Convention on Biological Diversity (CBD) über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Ausgleich der sich daraus ergebenden Vorteile. Die geplante EU-Verordnung sieht vor, dass der Züchter die Einverständniserklärung desjenigen Staates einholen muss, auf dessen Hoheitsgebiet er auf eine Pflanze zugreifen will. Im Rahmen dieser Einverständniserklärung können die betroffenen Staaten einen finanziellen Ausgleich für die Bereitstellung des genetischen Materials verlangen. Weiter soll der Züchter Aufzeichnungen darüber führen, wie er das genetische Material genutzt hat. Er muss umfassend dokumentieren, in welchen Zuchtprogrammen das Material verwendet wurde, damit die Behörden der EU-Mitgliedstaaten in der Lage sind, die Herkunft eingekreuzten Materials in jeder Sorte zu überprüfen. Stellt diese Behörde fest, dass in einer Sorte genetisches Material einer Pflanze ist, die ohne Zustimmung des Herkunftsstaates genutzt wurde, drohen Sanktionen. Denkbar sind die Verhängung eines Vermarktungsstopps oder die Auferlegung von Bußgeldern.

Züchtungsvorbehalt ist gefährdet
Ein wichtiges Problem stellt die Frage nach der Vereinbarkeit der Verpflichtungen aus der EU-Verordnung mit dem ebenfalls gesetzlich normierten Züchtungsvorbehalt dar. Der Züchtungsvorbehalt besagt, dass eine im Handel erhältliche Sorte auch bei Bestehen von Sortenschutz für die Weiterzüchtung ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers verwendet werden darf. Im Rahmen der EU-Verordnung soll jedoch für Herkunftsstaaten die Möglichkeit bestehen, auch für „nachfolgende Nutzungen“ einen Vorteilsausgleich zu verlangen. Damit drohen Ausgleichszahlungen und Dokumentationspflichten für jeden Züchter, egal ob er sich genetischen Materials aus Herkunftsstaaten bedient oder nur im europäischen Handel verfügbares Material für die Züchtung verwendet. Der BDP setzt sich dafür ein, dass ab Kommerzialisierung einer Sorte keinerlei Verpflichtungen mehr gelten und der Züchtervorbehalt in vollem Umfang gewahrt bleibt (cut-off point).

ITPGRFA muss gestärkt werden
Der ITPGRFA schafft international anerkannten standardisierten Zugang zu PGR bei landwirtschaftlichen Kulturen und bestimmten Verwendungszecken. Züchter können für sie interessante PGR nach Unterzeichnung eines standardisierten „Material Transfer Agreements“ (sMTA) erhalten und für die Weiterzüchtung verbesserter Sorten nutzen. Das sMTA verpflichtet den Züchter zu einem Vorteilsausgleich (benefit sharing), wenn die Nutzung der PGR zur Kommerzialisierung einer neuen Sorte führt. Bei nach dem internationalen Abkommen UPOV geschützten Sorten ist der Vorteilsausgleich durch den Züchtervorbehalt gewährleistet. Bei Patentschutz wird ein finanzieller Ausgleich vorgenommen. Die deutschen Pflanzenzüchter setzen sich aktiv für eine Stärkung des Vorteilsausgleich durch den Züchtungsvorbehalt im Sortenschutz ein, indem sie interessierten Nutzern weltweit über die Initiative „Varieties for Diversity“ aktuelle Sorten für die Weiterzüchtung zur Verfügung stellen. Der ITPGRFA umfasst jedoch nicht alle Pflanzenarten bzw. alle Verwendungsrichtungen von Pflanzenarten. Zierpflanzenarten und wichtige Gemüsearten sind nicht erfasst. Für die nicht erfassten Pflanzenarten oder Züchtungszwecke außerhalb der Landwirtschaft gilt die EU-Verordnung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls mit allen Schwierigkeiten bezüglich bilateraler Verhandlungen für Zugang und Nutzung von PGR.

ITPGRFA für Arten im Gartenbau ausweiten
Der BDP setzt sich deshalb auf europäischer wie internationaler Ebene für die Stärkung des ITPGRFA ein. Der ITPGRFA sollte für alle Arten gelten, die in Landwirtschaft und Gartenbau für die Züchtung verwendet werden. Zudem sollten weitere Geber und Nutzer des ITPGRFA motiviert werden, möglichst alle ihre PGR in das multilaterale System des ITPGRFA zu überführen bzw. den ITPGRFA gesetzlich zu implementieren. Nur durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Benefit Sharing Fund des ITPGRFA können der Erhalt und die Evaluierung PGR gefördert werden.

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP):
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mit Sitz in Bonn und Berlin ist die berufsständische Vertretung der rund 130 deutschen Pflanzenzuchtunternehmen und Saatenhändler aus den Bereichen Landwirtschaft, Gemüse und Zierpflanzen. Mit einer F&E-Quote (Forschung & Entwicklung) von 15,1 Prozent gehört die Pflanzenzüchtung zu den innovativsten Branchen in Deutschland. Rund 5.800 Beschäftigte finden in ihr einen Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf folgenden Stufen der Wertschöpfungskette.



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Website: http://www.bdp-online.de

Published: May 22, 2014

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