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Klarstellung zu dem Vorab-Bericht des Spiegels vom 5. Juni 2015 „Kritische Studie zur Gentechnik unter Verschluss gehalten“ durch den Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:


Berlin, Germany
June 5, 2015

Die Existenz einer Stellungnahme des Thünen-Instituts zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates – Stand Juni 2014 - hinsichtlich der Opt out – Regelung auf europäischer Ebene wurde in der Antwort (vom 15.04.15) auf eine Schriftliche Frage eines Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.15 bestätigt.

Aus der Tagesordnung des BT-Ausschusses „Ernährung und Landwirtschaft“ vom 22. April 2015 (TOP 6) ist ersichtlich, dass auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ein Bericht der Bundesregierung zu Inhalten u.a. der fachlichen Stellungnahme des Thünen-Institutes erwünscht wurde: http://www.bundestag.de/blob/370352/d9170776f06a598a3ddccdb0437543fb/to_33_sitzung_am_22_april_2015_nicht_oeffentlich-data.pdf

Der erbetene Bericht wurde erstattet und vom Ausschuss „zur Kenntnis genommen“. Dies wird durch das Beschlussprotokoll des Ausschusses bestätigt. Es wurden dem BMEL daraufhin keine Anfragen seitens des Parlaments auf Übersendung der Stellungnahme des TI vorgelegt.

Dem BMEL lag der Wunsch auf Zusendung der Stellungnahme des Thünen-Instituts durch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) vor. Diesem Wunsch wurde entsprochen.

Von einem „unter Verschluss halten“ der Stellungnahme zu sprechen, entbehrt jeglicher Grundlage.

Hintergrund zur TI-Stellungnahme:

Mit Erlass vom 18.07.2014 wurde das Thünen-Institut (TI) gebeten, zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 12. Juni 2014 zum „Opt out“ Stellung zu nehmen. Das TI ist eine Ressortforschungseinrichtung des BMEL. Das TI forscht auf den Gebieten Ländliche Räume, Wald und Fischerei. Die Vorlage der fachlichen – jedoch nicht juristischen - Stellungnahme durch das TI erfolgte am 08.01.2015. Da im TI kein juristischer Sachverstand bei der Ausarbeitung der Stellungnahme vorhanden war, hat die Fachabteilung diese Stellungnahme zur Klärung der juristischen Fragen nicht weiter berücksichtigt. Zudem wurden keine Richtigstellungen zu den Aussagen verlangt, die sich auf eine rechtssichere nationale Umsetzung der „Opt out“-Regelung beziehen.

Zur Klärung der Frage, wie eine rechtssichere nationale Umsetzung der Opt out – Regelung realisiert werden könnte, hat Ende November 2014 Prof. Herdegen von der juristischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Auftrag des BMEL ein Gutachten vorgelegt, aus dem klar wird, dass sich Anbaubeschränkungen und –verbote nicht mit politischen Entscheidungen begründen lassen. Gleiches gilt für das Gutachten von Prof. Dederer der juristischen Fakultät der Universität Passau (im Auftrag des BMBF) vom 05.11.2014.

In der Stellungnahme des TI sollten – zum Stand Juni 2014 - die in Art. 26b Abs. 3 des Gemeinsamen Standpunktes des Rates nicht abschließend aufgezählten zwingenden Opt out-Gründe („offene Liste“ von zwingenden Gründen) analysiert und im Hinblick auf Umsetzung und Vollzug fachlich (nicht juristisch hinsichtlich einer rechtssicheren Umsetzung) bewertet werden.

Im zusammenfassenden Ergebnis kommt das Thünen-Institut zu der Einschätzung, dass auf Bundesebene nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft, der gesellschaftlichen Erwartungen sowie einer umfassenden Nutzen-Kosten-Abwägung eine wertebasierte Grundsatzentscheidung zu treffen sei. Diese politische Abwägungsentscheidung hat Bundesminister Schmidt bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie mit der Vorlage seines Gesetzentwurfes am 20.02.2015 getroffen.



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Website: http://www.bmelv.de

Published: June 5, 2015

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