home news forum careers events suppliers solutions markets expos directories catalogs resources advertise contacts
 
Solution Page

Solutions
Solutions sources
Topics A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
  Species
 

Sachkundig im Pflanzenschutz sein und werden - Was für die Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz notwendig ist


Maintal, Germany
June 26, 2014

Sind Sie schon sachkundig in Sachen Pflanzenschutz? Wenn nein, müssen Sie spätestens bis Ende 2015 an einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen haben, damit Ihr alter Sachkundenachweis, den Sie mit der Ausbildung automatisch bekommen haben, nicht verfällt. Diese verlieren am 26. November 2015 ihre Gültigkeit.

Bisher genügte für Landwirte, Forstwirte, Winzer oder Gärtner ihre Ausbildung als Nachweis für die Sachkunde im Pflanzenschutz. Dies galt sowohl für die Anwendung, als auch für die Beratung und den Handel. Das hat sich mit der Einführung der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung Mitte vergangenen Jahres geändert. Bundesweit ist ein einheitlicher Sachkundenachweis im Scheckkartenformat eingeführt worden. Sie schließt auch die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung mit ein.

Wer muss sachkundig sein?

Sachkundig muss sein, wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet oder sie verkauft. Auch Berater im Pflanzenschutz müssen sachkundig sein. Ebenfalls diejenigen, die andere nicht Sachkundige anleiten oder beaufsichtigen.

Was ist zu tun?

Land-/Forstwirte oder Gärtner, die bis zum 6. Juli 2013 ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, müssen nun alle drei Jahre an einer vierstündigen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Bis Ende nächsten Jahres haben sie dazu noch Zeit. Zuvor ist jedoch bereits der neue Sachkundenachweis im Scheckkartenformat zu beantragen. Letzter Termin hierfür ist der 26. Mai 2015. Der Sachkundenachweis ist in dem Bundesland zu beantragen, in dem der Sachkundige seinen Wohnsitz hat.

Was müssen Landwirte tun, die nach dem 6. Juli 2013 ihre Ausbildung abgeschlossen haben?

Landwirte, Forstwirte, Gärtner und Winzer, die nach dem festgesetzten Termin ihre Ausbildung beendet haben, erlangen mit dem Abschluss automatisch die Sachkunde für die Anwendung und die Beratung, nicht aber für den Handel. Hierfür sind künftig jährliche Sachkundeschulungen und -prüfungen erforderlich. Diese haben zusätzlich unter anderem die Beratung über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung zum Thema.

Wo werden Fortbildungsveranstaltungen angeboten?

Fortbildungsveranstaltungen, um den Sachkundenachweis zu erlangen, werden in ganz Deutschland von Pflanzenschutzämtern, Landwirtschaftskammern oder Beratungsorganisationen angeboten. Die Dauer beträgt vier Stunden. Die Teilnahme wird bescheinigt.



More solutions from: Syngenta Deutschland


Website: http://www3.syngenta.com/country/de/de/Seiten/Home.aspx

Published: June 27, 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Copyright @ 1992-2024 SeedQuest - All rights reserved