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Pflanzenschutz – aber bitte nachhaltig - Ob es um Rückstände in Lebensmitteln oder die Schädlingsbekämpfung bei Zimmerpflanzen und im Garten geht: Pflanzenschutzmittel sind ein Thema, das Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigt


Germany
January 24, 2014

Traktor versprüht Pflanzenschutzmittel auf Feld.
Für Pflanzenschutzmittel gibt es ein strenges Zulassungsverfahren - Foto: picture alliance / blickwinkel

Verbraucher schätzen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln oftmals als relativ hohes gesundheitliches Risiko ein. Bisher ist aber nicht bekannt, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in der Nahrung in Deutschland zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt haben.

Was sind Pflanzenschutzmittel?
Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Produkte. Sie gehören zur Gruppe der Pestizide. Sie sollen Pflanzen vor Schädlingsbefall oder Krankheiten schützen. Meistens kommen sie in Form von Spritzmitteln, zur Saatgutbehandlung oder als Granulat zum Einsatz.

Hohe Hürden für den Einsatz
Für Pflanzenschutzmittel gibt es ein strenges gesetzliches Zulassungsverfahren. Die enthaltenen Wirkstoffe müssen auf EU-Ebene genehmigt sein. Die zuständige Stelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es prüft – zusammen mit weiteren Instituten – die praktische Anwendbarkeit sowie die möglichen Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf Mensch und Tier ebenso wie Folgen für die Umwelt.

Genaue Vorschriften und Kontrollen gibt es auch für Verkauf und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Nur Personen mit dem nötigen Fachwissen dürfen sie professionell einsetzen. Für den "Hausgebrauch" ist die Verpackungsbeilage genauestens zu beachten. Das Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt soll so hoch wie möglich sein.

Wieso brauchen wir Pflanzenschutzmittel?
Pflanzen dienen vor allem der Ernährung von Mensch und Tier. Wir brauchen sie aber auch für die Energiegewinnung. Sie können zudem zu unserem allgemeinen Wohlbefinden beitragen. Gerne lassen wir Blumen sprechen.

Um den großen Bedarf an Pflanzen decken zu können, benötigt man viel Platz. Auch müssen wir sie vor Schädlingen und Krankheiten schützen. Oft reichen biologische Maßnahmen dafür nicht aus. Dann kommen chemische Pflanzenschutzmittel zum Einsatz.

Gibt es Rückstände in Lebensmitteln?
Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln lassen sich auch bei größter Vorsicht nicht völlig vermeiden. Es existieren jedoch gesetzlich vorgeschriebene Rückstands-Höchstgehalte. Sie bestimmen die maximal zulässige Konzentration eines Wirkstoffes in oder auf einem Lebensmittel. Wenn diese eingehalten werden, sind sie für Verbraucherinnen und Verbraucher unschädlich.

Pflanzenschutzmittel gehören in Europa zu den chemischen Stoffen, die am besten auf mögliche Risiken getestet werden. Überschreiten Lebensmittel die zulässigen Höchstwerte, sind sie nicht zum Verkauf zugelassen. Aber auch dann besteht in der Regel kein Risiko für den Verbraucher. Erst bei sehr viel höherer Konzentration der Wirkstoffe werden gesundheitsschädliche Werte erreicht.

Nationaler Aktionsplan – Risiken senken
Auch wenn Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten seit Jahren zurückgehen: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln weiter verringert werden müssen.

Am 10. April 2013 hat die Bundesregierung ihren "Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" verabschiedet. Bund und Länder verpflichteten sich, Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2023 um 30 Prozent zu senken. Sie sollen nur so oft wie unbedingt nötig zum Einsatz kommen. Außerdem sollen Überschreitungen der zugelassenen Rückstands-Höchstgehalte bei Lebensmitteln auf unter ein Prozent zurückgehen.

Dazu wird die Forschung im Pflanzenschutz und ökologischen Landbau verstärkt gefördert. Landwirte können sich in Demonstrationsbetrieben über die neueste Technik Pflanzenschutz informieren. Es soll mehr Kontrollen geben, ob sich die Anwender von Pflanzenschutzmitteln an die gesetzlichen Vorschriften halten.



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Website: http://www.bmelv.de

Published: January 24, 2014



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