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Niederschrift über die Sitzung des DBV-Fachausschusses für Saatgutfragen am 28. März 2012


Berlin, Germany
April 24, 2012

Tagesordnung:
Top 1: Begrüßung
Top 2: Aktuelle Situation der Bestände - Tischumfrage
Top 3: Novellierung Pflanzenschutzgesetz – Was kommt auf uns zu?
Top 4: „Quo Vadis“ – Die Zukunft der Insektizid-Saatgutbehandlung aus Sicht der Zulassungsbehörde
Top 5: Aktuelle Situation des Versuchswesens in Brandenburg
Top 6: Dialog BDP und DBV - Stand der Dinge
Top 7: Verschiedenes

TOP 1: Begrüßung

Der Vorsitzende, Herr Schwarz, begrüßt die Teilnehmer des Fachausschusses und die anwesenden Herren Referenten Dr. Roger Waldmann, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Steffen Pingen, Umweltreferent des Deutschen Bauernverbandes und Dr. Karsten Lorenz vom Landesbauernverband Brandenburg.
Auf Nachfrage durch den Vorsitzenden Herrn Schwarz wird hier zu Protokoll genommen, dass die Anwesenden einverstanden sind, die nächste Sitzung in Berlin um 10.30 Uhr beginnen zu lassen.

TOP 2: Aktuelle Situation der Bestände - Tischumfrage

Die Tischumfrage ergab folgendes Bild:

In Hessen wird als besonders betroffen die Region Taunus hervorgehoben, hier gehen die Vertreter davon aus, dass ca. 35 Prozent des Winterweizens von Auswinterungsschäden betroffen sind, wobei davon dann ca. 20 Prozent umgebrochen werden müssen bzw. schon umgebrochen sind.
Abhängig vom Verlauf der Witterung der nächsten Wochen kann sich dieses Bild noch verschlechtern. Die akut herrschende Trockenheit setzt den in Teilen schwach entwickelten Beständen außerdem zu.

Die Neuansaat mit Mais stellt für viele Landwirte, die vom Maiswurzelbohrer betroffen sind, keine Alternative dar. Hier besteht ein Anbauverbot nach zweimalig hintereinander erfolgtem Maisanbau.

In Rheinland-Pfalz sind vor allem die Höhenlagen betroffen, wo Kahlfröste herrschten. Teilweise kam es hier schon zu Umbrüchen, wobei aber für den ein oder anderen Schlag noch Hoffnung besteht. Gezeigt hat sich hier auch, dass Sorten mit französischem Stamm vor allem unter der Kälte der vergangenen Monate gelitten haben. Ebenso herrscht hier derzeit Trockenheit, so dass eine abschließende Schadensabschätzung nicht getroffen werden kann. Den Vertretern Rheinland-Pfalz nach hat der Raps den Winter gut überstanden.

Baden-Württemberg beklagt Auswinterungsschäden vor allem in vier Regionen (Main-Tauber-Kreis, Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Neckar-Odenwald), derzeit gehen die Vertreter davon aus, dass in diesen Regionen 22 Prozent der Wintergetreidefläche (ohne Raps) vom Umbruch betroffen sind, das sind 11 Prozent der Gesamtgetreidefläche. Auch hier spricht man aktuell von Problemen mit der Trockenheit.

Mit steigender Tendenz gehen die Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes von Umbrüchen in Höhe von 30.000 Hektar aus. Betroffen in Bayern sind vor allem die fränkischen Regionen (Unter- und Mittelfranken und Westoberfranken).

Ebenso wie in den anderen Gebieten sind auch in Westfalen vor allem der Winterweizen und die Wintergerste betroffen und dies vor allem im Münsterland und im Raum Paderborn/Soest.
Die Getreidebestände in Schleswig-Holstein sehen den Umständen entsprechend gut aus, vor allem an der Ostküste, wo auch der Raps bisher die Witterung gut überstanden hat. Die Westküste ist insofern betroffen, dass im Herbst 2011 15 Prozent weniger Fläche bestellt worden ist, daher auch hier ein Rückgang der zukünftigen Erntemenge zu verzeichnen sein wird. Umbrüche werden derzeit nicht erwartet.

Auch Teile der Ackerfläche Thüringens werden von Umbrüchen betroffen sein, derzeit werden diese vom Landesbauernverband auf 10 bis 20 Prozent geschätzt. Saatgut für eine Neuansaat mit Sommerungen stellte für einige Landwirte keine Alternative aufgrund der knappen Versorgung dar.

Die Betroffenheit in Sachsen ist regional sehr unterschiedlich, in problematischen Gebieten - beispielsweise Mittelsachsen - spricht man von Auswinterungsschäden in Höhe von 30 bis 50 Prozent. Winterweizen, Wintergerste sind auch die Kulturen, die am stärksten gelitten haben.

Auch in Sachsen-Anhalt ist von Schäden berichtet worden, eine genaue Bezifferung ist aber derzeit noch nicht möglich. Als Alternative ist hier Körnermais genannt worden, wobei hier die nach der Ernte notwendige Trocknung als problematisch angesehen wird.

Brandenburg ist hinsichtlich der Schäden zweigeteilt; der Norden ist auf Grund der Schneedecke nicht betroffen. Im Süden hingegen litt vor allem der früh gedrillte Weizen, teilweise wird berichtet, dass die Schläge quasi geräumt sind. Sommerungensaatgut ist ausverkauft und als Alternative steht hier nur noch der Mais zur Verfügung. Herr Dr. Lorenz spricht von unverändert hohen Grundwasserständen und Nassstellen, die die anstehenden Arbeiten zusätzlich erschweren, da die Befahrbarkeit der Felder nur eingeschränkt möglich ist.

Mecklenburg-Vorpommern ist bisher von Auswinterungsschäden relativ wenig betroffen. Hier werden Schäden an den Beständen aus den Regionen um Ludwigslust und dem Uecker-Randow Kreis berichtet, wobei der Schaden hier überschaubar zu sein scheint.

Die knappe Versorgung mit Saatgut für Sommergetreide ist u. a. zurückzuführen auf die im Vergleich zu Wintergetreidevermehrungsflächen geringere Fläche an Sommergetreidevermehrung. Die zusätzliche Versorgung aus dem europäischen Ausland war darüber hinaus schwierig; zum einen sind auch hier Auswinterungsschäden zu beklagen und zum anderen bedeutet dies, dass der Landwirt relativ höhere Saatgutkosten auf sich nehmen muss - begleitet von ungewissen Lieferzeiten. Behelfssaatgut wird es für die Bestellung im Frühjahr 2012 nicht geben. Die Mitglieder des Fachausschusses sprechen sich dafür aus, dass die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bei Kontrollen in dieser Ausnahmesituation mit Augenmaß vorgeht.

TOP 3: Novellierung Pflanzenschutzgesetz – Was kommt auf uns zu?

Herr Steffen Pingen erläutert den Anwesenden den aktuellen Sachstand Novellierung Pflanzenschutzgesetz. Im Jahre 2009 wurde das „EU-Pflanzenschutzpaket“ verabschiedet. Zentrale Bestandteile sind die EU-Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie die EU-Richtlinie 128/2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist ist die Verordnung 1107/2009 seit dem 14. Juni 2011 als unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden.

Das neue deutsche Pflanzenschutzgesetz, welches die Regelungen dieser EU-Verordnung berücksichtigt und die oben genannte EU-Rahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzt, ist am 14. Februar 2012 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile dieses neuen Pflanzenschutzgesetzes sind u. a. die Sachkunde und Weiterbildung, Aufzeichnungspflichten, die Ausbringungen und Verwendung von behandeltem Saatgut und der Parallelhandel.

Detailliert geht Herr Pingen auf die Verpflichtung zur Sachkunde ein.

Auch das Beizen von Saatgut fällt unter das neue Pflanzenschutzgesetz, so dass auch der Anlagenbetreiber sachkundig sein muss. Diese Sachkunde muss alle drei Jahre wiederholt werden – innerhalb einer Maßnahme, über deren Ausgestaltung derzeit noch Unklarheit herrscht.

Die Mitglieder sprechen sich dafür aus, dass es hier eine breite Abstimmung auf Länderebene gibt.

TOP 4: „Quo Vadis“ – Die Zukunft der Insektizid-Saatgutbehandlung aus Sicht der Zulassungsbehörde

Herr Dr. Waldmann vom BVL berichtet zur Zukunft der insektiziden Beize und beginnt seine Ausführungen mit dem aktuellen Stand der zugelassenen insektiziden Beizen. Diese Zulassungssituation ist sehr überschaubar. In den Kulturen Raps und Zuckerrüben sieht die Situation im Vergleich zu Weizen gut aus. Die Zulassungen der Beizen laufen in den nächsten Jahren aus. Ruhende Zulassung besteht für die Produkte Cruiser 350 FS (Wirkstoff: Thiame-toxam) und Poncho (Wirkstoff: Clothianidin). Derzeit in Bearbeitung sind unter anderem Mittel für Getreide (Weizen), Mais, Zuckerrübe und Raps. Der Umfang der Produkte, die hier zur Zulassung anstehen, wird immer größer.

In den letzten Jahren sind unter anderem aufgrund der hohen Bienentoxizität vor allem für die Wirkstoffe Clothianidin, Thiametoxam, Fipronil und Imidacloprid hohe Restriktionen erlassen worden, so ist beispielsweise die Applikation auf Saatgut nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen erlaubt. Auch die Auflagen an die Ausbringung von derartig gebeiztem Saatgut sind strenger geworden.

Ein wichtiger Punkt in der Zulassung von eventuell weiteren insektiziden Beizen ist die Höhe des Heubachwertes. Wobei hier nochmals festzustellen ist, dass die Höhe des Heubachwertes nicht die Konzentration an Wirkstoff im Staubabrieb wiedergibt. Herr Dr. Waldmann stellt kurz dar, dass beispielsweise eine Farbschicht auf dem gebeiztem Saatgutkorn die Konzentration des Wirkstoffes im Heubachwert reduzieren kann. Hier besteht unbedingter Forschungsbedarf. Auch wird die Höhe des Heubachwertes durch eine gute Vorreinigung der Rohware positiv beeinflusst.
Am derzeit laufenden „Pilotprojekt Zertifizierte Beizstellen“ nimmt auch der DBV mit zwei Betrieben teil. Ein Referenzwert für den Heubachwert steht derzeit noch nicht fest.

Ein Festlegen dieses Referenzwertes könnte der Pflanzenschutzmittelindustrie einen Anstoß geben, hier weitere insektizide Beizen zur Zulassung anzumelden. Dem Vernehmen nach wird sich dieses Projekt vorerst nur mit den insektiziden Beizen beschäftigen.

Befürwortet wird aus den Reihen der Anwesenden, dass sowohl BVL als auch das JKI sich unabhängig vom politischen Druck der Problematik annehmen. Wichtig ist den Teilnehmern, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen im Getreidebereich kommt. Die Struktur der Saatgutaufbereitungs- und Beizanlagen für Getreide ist in Deutschland nicht zu vergleichen mit denen der Rapsaufbereitung und -beizung. Auch zukünftig muss es kleinen Hofanlagen noch möglich sein, qualitativ hochwertiges Saatgut herzustellen.

Die Mitglieder des Fachausschusses werden sich intern mit der zukünftigen Stellung zu und innerhalb dieses Projektes beschäftigen.

Inwieweit ein Referenzwert in 2012 festgelegt wird, hängt von den Ergebnissen der letzten Saatgutsaison ab.

TOP 5: Aktuelle Situation des Versuchswesens in Brandenburg

Bis 2014 wird das Land Brandenburg aus den Landessortenversuchen aussteigen, als Grund dafür nennt Herr Dr. Karsten Lorenz vom Brandenburger Landesbauernverband die zunehmenden Sparmaßnahmen im Landeshaushalt. Die Landwirte in Brandenburg sprechen sich nach einer Umfrage für den Erhalt der Landessortenversuche aus, sie wären darüber hinaus auch bereit, sich finanziell zu beteiligen. Gemeinsam mit betroffenen Verbänden wurde ein Positionspapier an die Landesregierung gesandt, dazu gab es im Herbst 2011 eine Anhörung. Demnach werden die Sparmaßnahmen bleiben, allerdings konnte ein Konzept erarbeiten werden, das ein Fortbestehen der Sortenversuche eventuell ermöglicht. Als Richtwert nennt Herr Dr. Lorenz die Summe von ca. 400.000 €/Jahr als Grundfinanzierung, um die Sortenversuche bei Getreide, Raps und Mais zu erhalten.

Derzeit gehen die Überlegungen in die Beantragung eines Pilotprojektes, welches über 7 Jahre durch ELER-Mittel finanziert werden könnte. Die Signale aus Brüssel seien positiv, im Mai 2012 soll eine Ausschreibung folgen.

Die Anwesenden bestätigen die angespannte Situation des Versuchswesens auch in anderen Bundesländern, so werden beispielsweise in Thüringen ebenfalls Versuche reduziert. Auch der BDP spricht sich für den Erhalt eines neutralen Versuchswesens aus. Gegen eine ausschließliche private Finanzierung spricht eine fehlende Neutralität, die seitens der Anwesenden als sehr wichtig empfunden wird.

„Wehret den Anfängen“ - so das Kredo aus der Runde.

Zur nächsten Fachausschusssitzung wird dazu weiter beraten und auch die aktuelle Situation in den Bundesländern und der EU dargestellt. Anschließend wird sich mit einem verbandsübergreifenden Positionspapier dazu geäußert.


TOP 6: Dialog BDP und DBV - Stand der Dinge

Seit Ende 2011 wird der Dialog auf Augenhöhe zwischen dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. und dem Deutschen Bauernverband wieder intensiviert. Frau Dr. Bringe stellt den derzeitigen Stand kurz dar. (siehe Anlage 4)

Beide Seiten begrüßen das weitere Fortführen des Dialogs in kleinen Schritten. Der Deutsche Bauernverband wird nicht Vorreiter sein. Vor allem in der derzeitigen schwierigen Situation der Bestände und der Neuansaat bei knapper Sommergetreidesaatgutverfügbarkeit wird der BDP aufgefordert, in Bezug auf die Nachbaukontrollen mit Augenmaß vorzugehen.

Aktuell sind im Nachgang zur Fachausschusssitzung Gespräche mit dem BDP geführt worden, wie man in der derzeitig schwierigen Situation mit Landwirten umgeht, die in der Notsituation rechtswidrig erworbenes Konsumgetreide ausgedrillt haben. Der BDP erkennt diese Notsituation an und es wird hier eine zeitlich befristete Regelung geben.

TOP 7: Verschiedenes

Themenvorschläge:
- österreichisches GVO Modell
- Bericht zertifizierte Beizstellen
- Bericht Landessortenversuche

Frau Dr. Bringe wird für die nächste Fachausschusssitzung die Besichtigung einer Aufbereitungsstation organisieren.

 

 

Dr. Katja Bringe Werner Schwarz
- Vorsitzender des DBV-FA für Saatgutfragen -

- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4



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Website: http://www.bauernverband.de

Published: April 24, 2012



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