Germany
March 31, 2015
Am 30. März 2015 hieß der Präsident des Bundessortenamtes, Udo von Kröcher, die Staatssekretärin herzlich willkommen. Nach einem fachlichen Austausch zu den Aufgaben des Amtes gab es bei einem Rundgang Informationen zu den Sortenprüfungen bei Zierpflanzen und einen Einblick in die Arbeit der Deutschen Genbank Zierpflanzen.
Frau Dr. Flachsbarth informierte sich über die Entwicklungen bei der Sortenzulassung und dem Sortenschutz. Ergänzend wurden aktuelle Themen wie die neuen Aufgaben zum Erhalt von pflanzengenetischen Ressourcen, das Biopatent-Monitoring und die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit besprochen. Im Zuge der Umstrukturierung hatte das BMEL diese Aufgaben an das Bundessortenamt übertragen.
Sortenzulassung und Sortenschutz
Mit dem Ziel der Zulassung für die Saatgutvermarktung prüft das Bundessortenamt neue Pflanzensorten. Anhand der neutralen Ergebnisse der Prüfungen auf Ertrag, Qualität, Gesundheit und Anbaueigenschaften können Landwirte und Gärtner die Sorten auswählen, die für ihre Zwecke und ihren Standort am besten geeigneten sind.
Außerdem können Pflanzenzüchter einen Schutz für neu gezüchtete Sorten beantragen. Mit dem Sortenschutz wird ein sog. Ausschließlichkeitsrecht zur Nutzung der Sorte erteilt. Dies schließt die Erzeugung von Vermehrungsmaterial (Saat-/Pflanzgut) und die Vermarktung der Sorte ein. So wird eine Refinanzierung der hohen Entwicklungskosten von einer Mio. Euro und mehr je Sorte ermöglicht und der Züchtungsfortschritt gefördert.
Weitere Aufgaben des Bundessortenamtes
Neue Aufgaben im Bereich der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen bei Zierpflanzen und Obst, der Koordination der Deutschen Genbank Zierpflanzen und dem Monitoring von Biopatenten wurden in den letzten Jahren von den Sortenexperten des Bundessortenamtes übernommen.